Gebühren beim KFA vergessen!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#21

08.09.2008, 13:29

Ja, ich werde einfach schreiben, dass es sich um Kosten handelt, deren Festsetzung bisher noch nicht beantragt wurde und somit eine weitere Festsetzung möglich ist.
Ich kann euch ja dann berichten, was dabei herausgekommen ist :wink:
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Smilie
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#22

08.09.2008, 13:31

Danke - wär super :-)
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#23

01.10.2008, 09:01

Die Gegenseite hat sich nun noch mal gemeldet und den Schriftsatz haben wir jetzt wieder vom Gericht mit der Bitte um Stellungnahme erhalten.
Die Gegenseite wendet nun ein, dass eine Nachfestsetzung gem. § 106 ZPO nicht erfolgen könne, weil das Gericht keine Quotelung der Kosten festgelegt habe. Somit sei nur eine Kostenfestsetzung gem. § 104 ZPO gegeben, die bereits mit KFB vom ... erfolgt sei.

Bin am Grübeln, was ich hier nun antworten kann, denn eigentlich hatten wir mit einer nachträglichen Festsetzung von Gebühren, sofern diese berechtigt waren, noch nie wirklich Probleme.
Und nach wie vor finde ich es verwunderlich, dass sich die Gegenseite immer nur darauf stützt, dass eine nachträgliche Kostenfestsetzung nicht erfolgen könne. Dass unsererseits die Nachfestsetzung von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld beantragt wird, wird nichts eingewandt...

Ich grübele mal weiter, aber vielleicht hat jemand von euch eine Blitzidee, was man darauf erwidern könnte. ;)
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#24

01.10.2008, 09:26

Steht denn im Nachfestsetzungsantrag was drin von § 106 - dann hat die Gegenseite recht und ich würde nur den Dreizeiler hinschicken, dass die Festsetzung nach 106 zurückgenommen wird und die Festsetzung nach 104 beantragt wird.
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#25

01.10.2008, 09:45

Ja :oops:

Kann ich dann folgendes schreiben:

In Sachen ... nehmen wir Bezug auf unseren Schriftsatz vom ... und nehmen hiermit den Antrag auf nachträgliche Kostenfestsetzung gemäß § 106 ZPO zurück.

Im Übrigen nehmen wir Bezug auf unseren Antrag vom ... (Anmerkung: den Antrag, mit dem erstmals die Nachfestsetzung von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld begehrt wird) und beantragen, die hier geltend gemachten Kosten gemäß § 104 ZPO nachträglich festzusetzen.

Unterschrift

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#26

01.10.2008, 09:55

jap würd ich so schreiben!
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#27

01.10.2008, 09:56

ich frag mich ein bischen, warum sich die Gegenseite damit aufhält, denn letztendlich kommen sie um eine entsprechenden KFB nicht herum.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#28

01.10.2008, 09:58

denen ist vielleicht langweilig....

hatte ich in der alten kanzlei auch. da hatte ich so massig zeit, dass ich mich mit so nem blödsinn auch rumgeschlagen hab nur damit ich selber was tun konnte!
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#29

01.10.2008, 10:02

Kannst Du auf jeden Fall so schreiben.

Warum die sich damit rumschlagen: Wahrscheinlich aus den Gründen, die Tigra geschrieben hat: Langeweile :-)
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#30

01.10.2008, 10:52

Danke an alle!!!

Dann werde ich das so schreiben und zu gegebener Zeit wieder berichten, was dabei rausgekommen ist.

Wünsche euch allen noch einen angenehmen Arbeitstag :D
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