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Verfasst: 07.10.2008, 16:35
von Tschakka
Und im Beschluss steht drin, dass über die eine Sache das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wird und über im übrigen wird die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Es gab zwei Tatvorwürfe. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse sowie die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist.

Heißt das, dass es jetzt eine Trennung der Sachen gab und ich nur eine von beidem beim Gericht abrechnen darf?

Verfasst: 07.10.2008, 18:04
von Adora Belle
Habt Ihr verteidigt oder habt Ihr den Geschädigten vertreten? Ich blicke bei Deiner Schilderung noch nicht so ganz durch. Wer hat (warum) die Beschwerde eingelegt?
Das Landgericht hat das Verfahren vor dem Amtsgericht eröffnet?

Schreib mal bitte chronologisch, wann was vor welchem Gericht passiert ist. Dann kann man Dir sicher besser weiterhelfen.

Verfasst: 08.10.2008, 09:00
von Tschakka
Wir haben verteidigt.
dann lief das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft
danach haben wir gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde eingelegt, der wurde nicht abgeholfen und die Sache wurde an das Landgericht - Beschwerdekammer - abgegeben

Verfasst: 08.10.2008, 11:31
von Adora Belle
Und was war das für ein Beschluß? Eröffnung des Hauptverfahrens? Sorry, aber wenn Du Dir alles so aus der Nase ziehen läßt, dann wird das nix.

Ich versteh das ganze jetzt so: Ermittlungsverfahren, das AG erläßt Eröffnungsbeschluß wegen 2 Taten, Ihr legt Beschwerde ein, das AG hilft nicht ab, dann beschließt das LG, daß wegen einer Tat die Eröffnung abgelehnt wird und wegen der anderen der Eröffnungsbeschluß des AG aufrecht erhalten bleibt.

Wenn es so war, dann müßte m.E. nach der Differenztheorie abgerechnet werden. Du kannst gegenüber dem Gericht nur die MEHRkosten abrechnen, die aufgrund des zweiten, eingestellten Vorwurfes entstanden sind. Das ist dann leider nur die Erhöhung der Verfahrensgebühr nach § 14. Eine 4141 gibt es nicht, weil das Verfahren nicht komplett eingestellt wurde. Und extra Gebühren für die Beschwerde gibt es auch nicht.

Verfasst: 19.01.2009, 22:50
von tiffi52
der beitrag hat mir schon sehr geholfen, vielen dank dafür, lohnt sich doch, wenn man ein weng stöbert.

eine frage hab ich noch.

wenn ich das verfahren bei der staatanwaltschaft und den 1. rechtszug vorm ag getrennt beim mandanten abrechnen möchte, geht das? kann ich dann die auslagen + ust jeweils berechnen?

Verfasst: 20.01.2009, 09:46
von zenzi75
wenn ich das verfahren bei der staatanwaltschaft und den 1. rechtszug vorm ag getrennt beim mandanten abrechnen möchte, geht das?
klar doch...
kann ich dann die auslagen + ust jeweils berechnen?
da scheiden sich leider immer noch die Geister... die einen sagen ja, die anderen nein... dazu wurde hier auch schon umfangreich diskutiert... frag am besten deinen Chef, wie er das gerne hätte...