PKH-Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rena
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#21

18.07.2008, 08:30

Dankeschön. Weißt du zufällig auch die Fundstelle in der 17. Auflage? :oops:

Wegen Nr. 3335 mich verwirrt das Wort "nochmal". Ich rechne die doch nur einmal ab. Es ist nur die Frage ob ich bei der Beschwerde dann beide Gebühren bekommen (3335+3500) oder nur 3500?
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Curry
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#22

18.07.2008, 08:38

Genau, du bekommst aber beide Gebühren. Also die 3335 und die 3500. die 3335 wird aber im späteren gerichtlichen Verfahren angerechnet.
Curry

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Mops
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#23

18.07.2008, 08:41

RN 68 zu 3335 für Beschwerdeverfahren
Mops
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#24

18.07.2008, 09:01

wg. 1 und 2. sieh mal hier

http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... #post74581

und wg. 3: find ich leider nur in meiner 18. Auflage, da ist es RN 11 und 12 zu § 50
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