Dankeschön. Weißt du zufällig auch die Fundstelle in der 17. Auflage?
Wegen Nr. 3335 mich verwirrt das Wort "nochmal". Ich rechne die doch nur einmal ab. Es ist nur die Frage ob ich bei der Beschwerde dann beide Gebühren bekommen (3335+3500) oder nur 3500?
PKH-Abrechnung?
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau, du bekommst aber beide Gebühren. Also die 3335 und die 3500. die 3335 wird aber im späteren gerichtlichen Verfahren angerechnet.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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wg. 1 und 2. sieh mal hier
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... #post74581
und wg. 3: find ich leider nur in meiner 18. Auflage, da ist es RN 11 und 12 zu § 50
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und wg. 3: find ich leider nur in meiner 18. Auflage, da ist es RN 11 und 12 zu § 50