Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tiko73

#21

05.03.2009, 22:06

Staubi, vielleicht meinte den Chef die Hebegebühr? Manchmal kann man ja die (verworrenen) Gedankengänge von nem Chef nicht ganz nachvollziehen :-)

Wenn ein Titel da ist, ist ja das gerichtliche Verfahren abgeschlossen. Von daher kann dann auch wieder eine GG entstehen, da ja mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens wieder ein neuer Abschnitt beginnt.
Die 3309 entsteht ja nur, wenn man sich auch in der ZV befindet. Wenn keine ZV-Maßnahme eingeleitet ist, kann für die Ratenzahlungsvereinbarung auch keine ZV-Gebühr entstehen.
Staubfinger

#22

05.03.2009, 22:14

Danke tiko, dann bin ich doch noch nicht ganz meschugge. Und nein, die Hebegebühr habe ich ihm angeboten, wollte er nicht. Mir fällt nichts mehr dazu ein
tiko73

#23

05.03.2009, 22:40

Hm, Staubi, dann weiß ich auch nicht, was er noch gemeint haben könnte *schulterzuck*
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#24

06.03.2009, 06:07

Hallöchen, ich muss jetzt jetzt auch mal nen Kommentar dazu schreiben.
Also wenn wir ne RZV machen, nehmen wir die GG oder VG, je nachdem wo wir uns gerade befinden, die EG und vorsorglich noch die 3309 falls der SChuldner die Vereinbarung nicht einhält. Wenn er dies aber macht, müsste man doch die ZV-Gebühr zurückerstatten, denn die ZV ist doch dann hinfällig. Oder seh ich das jetzt falsch?

lg und noch nen schönen Tag ....
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#25

06.03.2009, 08:23

Moin,

also wenn der Schuldner eine RZV machen will während ihm lediglich der Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wurde, fällt keine GG an. Die GG muss man doch in den MB mit reinnehmen und dann würde ich auch nur eine 1,0 EG ansetzen, da es ja gerichtlich anhängig ist. Natürlich kann man auch zusätzlich die 1,2 TG anrechnen, aber das mache ich nur in den seltestens Fällen.

Wenn man den Titel in der Hand hat und noch keine ZV-Maßnahmen eingeleitet hat, dann wieder ne GG ansetzten, hört sich in meinen Ohren falsch an, aber das weiß ich wirklich nicht genau. Ich würds nicht tun, hab auch noch nie gehört dass das jemand Anderes in meinem Büro so gemacht hätte :wirr
[color=#FF00BF]Dankeschön![/color]
Staubfinger

#26

06.03.2009, 10:05

Emma-Anna, heißt das, ihr schreibt eine Rechnung über GG, EG, VG, Post und Steuer? GG und VG können aber nicht zusammenstehen. Also entweder ihr habt euren Titel und könnt die GG berechnen oder ihr seid in der ZV und berechnet eine VG.
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