Hallo,
ich hab da hierzu eine Frage:
Also ich weiß, dass man bei einem KFA keine außergerichtlichen Kosten festsetzen darf.
MIt diesem Wissen habe ich dann auch einen KFA (wie immer eben) gemacht. Naja mein Chef meinte er muss da jetzt mal sich mit befassen (er hat keine Ahnung von Kostenrecht).
Er meinte hier, dass das ja wohl nicht sein kann, dass eine hälftige Geschäftsgebühr angerechnet wird. Ich habe ihm erklärt, dass dies so nach RVG gehandhabt wird.
Dann meinte er wie wir denn unsere außergerichtlichen Gebühren bekommen, wir hätten ja schließlich gewonnen und da können wir die ja nicht dem Mandanten in Rechnung stellen.
Bislang denke ich (oder ich denke mal wieder falsch) haben wir das immer so gemacht, zum Schluss Rechnungen an Mdt und KFB abgezogen (wenn er denn gezahlt wird)....
hilfe....
KFA und Festsetzung außergerichtlicher Gebühren
- Pepples
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1. Kannst Deinen Chef sagen, dass es zur Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eine BGH-Entscheidung gibt und deswegen hieran nicht zu rütteln ist.
2. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr muss eingeklagt werden als Nebenforderung. So bekommt der Mandant die dann auch, wenn er obsiegt. Wenn Dein Chef das bisher nicht gemacht, soll er beten, dass ihn deswegen kein Mandant in Regress nimmt.
2. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr muss eingeklagt werden als Nebenforderung. So bekommt der Mandant die dann auch, wenn er obsiegt. Wenn Dein Chef das bisher nicht gemacht, soll er beten, dass ihn deswegen kein Mandant in Regress nimmt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Also hier mal unser Fall noch genau:
Also wir waren im zivilrechtlichen Klageverfahren Beklagte. Die Klägerpartei hat nunmehr die Klage zurückgeommen und an den neuen Beklagten...gerichtet (dieser ist jetzt auch noch verstorben, ist aber nicht relevant für meine Frage glaub ich).
Wir haben beim LG beantragt gem § 269 ZPO Beschluss zu erlassen, dem Kläger die Kosten der ausscheidenden Beklagten aufzuergeben.
Jetzt haben wir Beschluss bekommen (wenn auch über Umwege....), in dem nur entschieden wurde, dass der Kläger die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen hat! (Mit außergerichtlich meint das Gericht ja die gerichtlichen RA-Gebühren oder?, also eben ganz normal?)
Was ist denn mit meine außergerichtlichen Kosten?3
danke danke danke
Also wir waren im zivilrechtlichen Klageverfahren Beklagte. Die Klägerpartei hat nunmehr die Klage zurückgeommen und an den neuen Beklagten...gerichtet (dieser ist jetzt auch noch verstorben, ist aber nicht relevant für meine Frage glaub ich).
Wir haben beim LG beantragt gem § 269 ZPO Beschluss zu erlassen, dem Kläger die Kosten der ausscheidenden Beklagten aufzuergeben.
Jetzt haben wir Beschluss bekommen (wenn auch über Umwege....), in dem nur entschieden wurde, dass der Kläger die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen hat! (Mit außergerichtlich meint das Gericht ja die gerichtlichen RA-Gebühren oder?, also eben ganz normal?)
Was ist denn mit meine außergerichtlichen Kosten?3
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wenn das Gericht von außergerichtlichen Kosten spricht, sind damit immer die Anwaltskosten des Prozesses gemeint.
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Isi... bitte nicht doppelt posten...
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=27162
wenn du beklagter bist, bleibste auf der GG sitzen. leider. das einzige was du machen kannst, ist zu probieren, im Kostenfestsetzungsverfahren die 1,3 VG durchzubekommen. (Also Anrechnung "vergessen")
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=27162
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