ähmmm, hab mir zwar Mühe gegeben, aber die Anrechnung der GG auf die VG darf natürlich nicht vergessen werden.....
sry
Außergerichtliche Kosten im KfB?
Hallo,
tschuldigung, war Freitag Nachmittag und mein Hirn war leer. Ich mein nicht Abrechnung im üblichen sinne, sondern ob der KFA so stimmt. Die oberen Positionen über dem Strich würde ich streichen.
Ist das so richtig?
tschuldigung, war Freitag Nachmittag und mein Hirn war leer. Ich mein nicht Abrechnung im üblichen sinne, sondern ob der KFA so stimmt. Die oberen Positionen über dem Strich würde ich streichen.
Ist das so richtig?
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Für mich sieht der KFA so richtig aus.FreddyB hat geschrieben:
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert
2.000 € 0,65
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 4.000 1,0
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3105, 3104 VV RVG 0,5
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Passt das so? Ich denk ich muss die MB-Gebühr noch rausstreichen, da die doch nicht zum Rechtsstreit gehört. Nur die Anrechnung muss hierzu drin bleiben. Ich hab mal nen Strich eingefügt. Alles unterhalb müsste denk ich passen.
Danke für die Antworten
Das Mahnverfahren ist eingeleitet worden und gehört zum gerichtlichen Verfahren. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die MB-Gebühr und hinterher die Anrechnung der MB-Gebühr auf die VG sind erfolgt.
Warum willst Du etwas streichen?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
ok danke.
Ich war mir eben wegen dem Mahnverfahren unsicher. Aber ich vertrau Dir einfach und ausnahmsweise auch mal RA-Micro.
Bussi
Ich war mir eben wegen dem Mahnverfahren unsicher. Aber ich vertrau Dir einfach und ausnahmsweise auch mal RA-Micro.
Bussi