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Re: Abrechnung Strafsachen

Verfasst: 03.12.2019, 14:30
von Langstrumpf
Adora Belle hat geschrieben:
03.12.2019, 11:58
Nee. Genauso wie man bis zur HV in U-Haft sein kann, kann man auch vorläufig untergebracht werden, wenn zu vermuten steht, dass letztlich eine Unterbringung ausgeurteilt wird. Vollstreckung setzt ein rechtskräftiges Urteil voraus, das hast Du hier nicht.
Ok, da hab ich wohl verkehrt gedacht, ich danke dir vielmals. :knutsch