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Verfasst: 06.10.2007, 19:18
von StineP
Hm, ich kann dich im Grunde schon verstehen, Pepsi. Aber so ist es ja nun mal... Sie können es nicht. Und nem Azubi würd ich kaum ne BRAGO-Abrechnung geben...

Verfasst: 07.10.2007, 13:56
von Pepsi
wenn er aber alleine iner kanzlei ist, kein internetforum o.ä. kennt und der chef auch keine ahnung hat, muss er sich wohl zwangsläufig damit auseinander setzen ;-)

ich musste von anfang an rechnungen schreiben, obwohl ich naturgemäß nicht alle § von anfang kannte.. so und jetzt wollen wir uns nicht weiter dazu auslassen, das wird sonst zuviel OT

Verfasst: 25.09.2008, 12:42
von arcangel71
Haben in einer arbeitsrechtl. Sache vor Gericht gewonnen (Versäumnisurteil); Kosten des Vf. trägt Gegner.

Kann ich ggü. der RSV des Mdt. die außergerichtlichen Gebühren geltend machen ?

Beratung: 195,00 € (zzgl. MwSt.)

1,3 Geschäftsgebühr

Verfasst: 25.09.2008, 20:16
von Pepsi
ja woher sollen wir das wissen... ich habe die Deckungszusage nicht vor mir :oops:

Verfasst: 31.10.2008, 06:20
von Rumpelstilzchen
[quote="arcangel71"]Haben in einer arbeitsrechtl. Sache vor Gericht gewonnen (Versäumnisurteil); Kosten des Vf. trägt Gegner.

Hallo,

Arbeitsrecht - Kosten trägt Gegner ??? Bist Du sicher?

Gruß
Rumpelstilzchen

Verfasst: 30.06.2009, 14:23
von Claudi130874
Hallo darf ich diesen Thread mal ausgraben?
Also mein Chef ist letzte Woche zu nem ORtstermin gefahren, es ging um ne Bausache, der Mdt. wollte Klage einreichen, hat es sich dann aber anders überlegt und nu sagt mein Chef, ich solle eine 0,5 Beratungsgebühr nach nem Wert von 5.000,00 € abrechnen? Auf welche VV-Nummer bezieht sich denn das? Find nämlich grad nichts.

Verfasst: 06.08.2009, 14:02
von Aylin0104
Ich muss den Thread auch noch mal hoch holen...

Habe hier so eine komisch Sache, wo ich mir nicht sicher bin, ob ich das richtig mache...

Wir hatten eine Beratung (keine Vereinbarung geschlossen) wie folgt abgerechnet:

90,00 € + MwSt. = 107,10 €.

Nun ging die Sache aber weiter sowohl ins außergerichtliche als auch ins gerichtliche Verfahren. Der Streitwert ist lediglich 289,00 €. Wenn ich nun die 2300 und 3100 nach Streitwert abrechne, ergibt das ja gerade mal einen Betrag von 69,62 € inklusive Postentgelte und MwSt.!

Jetzt muss ich ja die Beratung von den Folgegebühren komplett in Abzug bringen, also würde ich ins minus kommen! Sehe ich das richtig, dass der Enbetrag der Kostennote für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren nun 0,00 € ergibt????

Verfasst: 02.10.2009, 11:37
von Tigerle
#157 Aylin0104
hast Du denn schon eine Lösung für Dein Problem, bzw. wie hast Du das denn jetzt gemacht ?

Verfasst: 02.10.2009, 14:17
von Aylin0104
Ich weiss auch nicht, ob das nun richtig war wie ich es gemacht habe, aber ich habe einfach ganz normal abgerechnet wie man es eigentlich macht, also mit der Anrechnung und so. Am Ende kam dann natürlich ein Minusbetrag raus. Ich habe dann als Endbetrag einfach 0,00 € geschrieben!

Ob es so richtig ist, weiss ich echt nicht, aber in der Sache hat sich zumindest niemand beschwert :lol:

Vielleicht

Verfasst: 01.02.2010, 09:18
von Nino
darf ich auch gleich noch eine Frage einwerfen...

Darf ich die PTP zur Beratungsgebühr nehmen oder nicht? Ich finde einfach nirgends eine Antwort. :( 190,00 € + 20,00 € + MWSt oder ohne die 20,00 €???

Bin schon deprimiert, weil ich einfach keine Antwort finde... Und so genau ist das RVG da ja nun auch irgendwie nicht... Bitte helft mir!! :cry:

- Das ist ja so peinlich -... So was sollte doch nun jeder wissen oder?