Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Sandra B
Forenfachkraft
Beiträge: 119
Registriert: 24.06.2007, 15:57
Wohnort: Emden (Nordseeküste)

#141

30.09.2007, 17:32

so ich habe das jetzt gefunden. Und zwar folgendes, im

RVG für Anfänger, Auflage 12 von Enders, auf Seite 111 bei Randnummer 435 steht folgendes:

"Ist der Auftraggeber ein Verbraucher und wurde keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen, beträgt die Gebühr für die Beratung ODER für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens höchstens 250 €. Dies auch dann, wenn mehrere Beratungsgespräche erfolgt sind. Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr auch nach dem 01.07.2006 dann höchstens 190 €."

So steht das da drin. Ich denke damit sollte alles geklärt sein.

1.Beratungsgespräch 190 €, ein 2., 3... bis maximal 250 €.

Viele Grüße Sandra
StineP

#143

30.09.2007, 17:50

Ok.. Ja, den Satz sollte man hinzufügen ;)
All right
Benutzeravatar
Sandra B
Forenfachkraft
Beiträge: 119
Registriert: 24.06.2007, 15:57
Wohnort: Emden (Nordseeküste)

#144

30.09.2007, 20:18

ja ich denke auch, dass der alles wichtige aussagt.

gruß sandra :D
StineP

#145

30.09.2007, 20:19

Da sind wir uns einig. =)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#146

03.10.2007, 17:16

es ging mir um diesen Satz:
Sandra B hat geschrieben:Wie ist das denn mit den neuen Azubis, die lernen das so wie es im Gesetz steht. Die wissen ja nicht wie es vorher war.
natürlich muss der Azubi im Zweifel wissen, wies vorher abgerechnet wurde, genauso wie er BRAGO "irgendwie" wissen muss.. auf Anwälte verlass ich mich nicht wenns um Kostenrecht geht, da ham die überhaupt keine Ahnung

wie man dann zu seinen Ergebnissen hinsichtlich der Abrechnung kommt ist ja egal, aber wer kein Forum o.ä. kennt, muss sich halt so durchschlagen, aber das argument: "die kennen die alte abrechnungsregel ja nicht, gilt nicht", nicht umsonst ist z.B. die BRAGO noch im Schönfelder drin
Benutzeravatar
Sandra B
Forenfachkraft
Beiträge: 119
Registriert: 24.06.2007, 15:57
Wohnort: Emden (Nordseeküste)

#147

06.10.2007, 18:23

pepsi, also ich habe im August 2006 meine Ausbildung zur Re beendet. Bei mir wurde nur das RVG gelehrt. Ich habe nix mit BRAGO gehabt. Auch die jetzigen Azubis, in meiner Kanzlei wo ich arbeite, haben nur RVG und rechnen nur mit RVG.

Das die BRAGO noch im Schönfelder drin ist, mag sein, doch dass muss ja auch sein, da es ja doch mal evtl. eine Rechnung geben kann, die nach BRAGO abgerechnet werden muss, und dann muss man jamal nachschauen können.

Ich bin der Meinung, dass wenn die Anwälte immer ordentlich abrechnen, könnten jetzt eigentlich schon kaum noch Rechnungen nach BRAGO abzurechnen sein. Also bei mir sind nur immer aktuelle nach RVG Rechnungen untergekommen.

Also gelehrt wird es nicht mehr. Kurz nach Beginn meiner AUsbildung wurde von der BRAGO auf RVG umgestellt, doch in der Schule wurde dann gleich nach Umstellung nur RVG gelehrt.
StineP

#148

06.10.2007, 18:30

Kann mich Sandra wirklich nur anschließen. Für die 1 Sache, die in drei Jahren mal nach BRAGO abzurechnen ist, kann man im Zweifelsfall mal jemanden fragen, der das noch weiß. Ich find es nicht notwendig. Vorallem sollte man sich immer auf das aktuell geltende konzentrieren.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#149

06.10.2007, 18:49

Meiner Meinung nach, sollte man schon wissen, dass es die BRAGO gab und, dass es noch Sachen gibt die danach abzurechnen sind. Aber wegen den paar Sachen extra noch BRAGO zu lehren finde ich auch etwas unnütz.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#150

06.10.2007, 19:11

mpf es ging ja auch nicht darum, dass man das lehren soll, aber deswegen muss man im Zweifel eben trotzdem wissen wie mans abrechnen muss, egal ob nun BRAGO, die alte BEratungsgebühr etc.. was wollen die neuen Azubis machen, wenn BRAGO abzurechnen ist, sagen sie dann, ne tut mir leid können wir nicht? (überspitzt gesagt).. so unu is gut, ich werd am Mo auf der Arbeit nochma gucken
Antworten