Anrechnung der GG neu geregelt!
- Curry
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Denke ich auch. Einfach so wie vorher machen. Evtl. noch auf das Urteil des BGH hinweisen, damit der gegn. RA gleich weiß, warum die volle GG geltend gemacht wird.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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HILFE, oh gott jetzt bin ich völlig verwirrt. Mein Chef meinte grad zu mir, weil wir jetzt so nen Fall haben, dass er das anders sieht. Er versteht das so, dass nich die volle GG anzusetzen in Klage oder MB, sondern so wie bisher. Wie mach ich ihm begreiflich, dass er falsch liegt?
Danke
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- Curry
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Kann er nicht lesen?
Das steht doch eindeutig so in dem Urteil drin!
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- stein
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Dann geht es dir wie mir mit meinem Chef.
Ich habe ihm das Urteil ausgedruckt und er meinte, er macht das so wie immer.
Weil z.B. die Rechtsschutzversicherungen doch sicherlich nichts davon wüßten und eine RS hat ihm noch gestern geschrieben, er solle die halbe außergerichtliche GG in der Klage für die RS geltend machen.
Und überhaupt, wie kommt denn der BGH dazu so etwas einfach zu ändern.
Is echt wahr.
Ich habe ihm das Urteil ausgedruckt und er meinte, er macht das so wie immer.
Weil z.B. die Rechtsschutzversicherungen doch sicherlich nichts davon wüßten und eine RS hat ihm noch gestern geschrieben, er solle die halbe außergerichtliche GG in der Klage für die RS geltend machen.
Und überhaupt, wie kommt denn der BGH dazu so etwas einfach zu ändern.
Is echt wahr.
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Dann mache eine Dienstreise zum BGH und haue ihm den Hintern voll.stein hat geschrieben: Und überhaupt, wie kommt denn der BGH dazu so etwas einfach zu ändern.
Is echt wahr.
Wenn aber ein studierter Volljurist ein Urteil nicht kapiert, lässt das schon tief blicken...
~ Grüßle ~
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Ich habe einen ganz tollen Artikel im aktuellen RVG-Report gelesen, der alles ausführlich erklärt.
Er erklärt auch, dass der Anwalt sich - wenn er nur 1/2 GG als Verzugsschaden geltend macht - ggf. selbst schadensersatzpflichtig macht.
LG
Anna
Er erklärt auch, dass der Anwalt sich - wenn er nur 1/2 GG als Verzugsschaden geltend macht - ggf. selbst schadensersatzpflichtig macht.
LG
Anna
klar, darüber haben wir doch schon gesprochen Pepsi, aber wahrscheinlich benutzt die noch keiner. Also wir haben soviel alte Formulare, die will Chefchen versuchen, noch aufzubrauchen.
@Anna-Lena
Kannste mir den Artikel mal schicken oder is der zu lang? Danke
@Anna-Lena
Kannste mir den Artikel mal schicken oder is der zu lang? Danke
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Es ist soweit. heute ist die erste Monierung wegen der vollen GG gekommen. Schreib das jetzt immer folgendermaßen:
weisen wir bezüglich der Monierung vom ............. auf folgendes hin:
Gemäß dem in Kopie beigefügten Urteil des Bundesgerichtshof vom 07.03.07 vermindert sich, sofern die wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr.
Die Gebühr für die sonstige Nebenforderung in Höhe von ............. € ist daher gerechtfertigt.
hoff des passt so
weisen wir bezüglich der Monierung vom ............. auf folgendes hin:
Gemäß dem in Kopie beigefügten Urteil des Bundesgerichtshof vom 07.03.07 vermindert sich, sofern die wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr.
Die Gebühr für die sonstige Nebenforderung in Höhe von ............. € ist daher gerechtfertigt.
hoff des passt so