Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NORTHERN DINO
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#111

29.04.2007, 22:26

Unter dem Strich gesehen ist die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH eine für das Kostenrecht typische Fehlleistung. Das wird insgesamt noch reichlich Streitpotential freisetzen, sowohl zwischen den Parteien als auch zwischen Partei und Gericht. Es ist ohnehin höchst zweifelhaft mit der Anrechnungspraxis von außergerichtlichen Positionen im gerichtlichen Festsetzungsverfahren. Früher gab es nur die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, die festzusetzen waren, alles andere interessierte nicht, wie z.B. die damalige Geschäftsgebühr. Das RVG sollte Vereinfachung bringen - wie man jetzt wieder sieht, ist das einmal mehr vorzüglich gelungen... :mahlzeit
~ Grüßle ~
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GabiP.
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#112

29.04.2007, 22:34

mmmh, vielleicht bin ich grad am Thema vorbei aber,

was mach ich mit den grünen "alten" MB´s, ein paar gibts ja glaub ich noch??????? Da muss man die gebühren doch immer noch reinschreiben oder? (hatte schon ewig keinen mehr).

1,3 GG voll reinnehmen
und die MB-Gebühr kürzen?
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Pepsi
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#113

30.04.2007, 08:05

naja, wenn eine GG entstanden ist, kann mans auch mit Schreiben belegen und bekommt nur ne halbe VG, wenn keine GG entstanden ist, hat man ja auch keine GG geltend gemacht und bekommt die volle VG

@Gabi: ja genau so.. aber haben nicht mittlerweile alle BL auf das maschinelle umgestellt?
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Majo
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#114

02.05.2007, 10:58

Neuigkeit:

hab grade mit unserem Mahngericht (Coburg) telefoniert. Die brauchen ca. noch ien Monat um sich drauf einzustellen, dass man die Geschäftsgebühr voll im MB geltend machen kann.
Bis dahin soll man entweder zum MB antrag ein Begleitschreiben mit Begründung beifügen, oder, wer die MBs online oder über Diskette verschickt, dem bleibt nichts anderes übrig, als uaf die Monierungen zu warten und dann ein Begleitschreiben mit der Begrüdung anzufügen.

Dann wirds wohl im Bayern demnächst einige Monierungen geben... :haue
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Curry
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#115

02.05.2007, 11:10

Das finde ich immer klasse, wir müssen uns immer sofort auf sowas einstellen und die bei Gericht brauchen dazu einen Monat. *kopfschüttel*
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#116

02.05.2007, 11:11

*kopf mit schüttel*
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Raphaela1207
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#117

03.05.2007, 10:40

:meld
Hey,

habe heute auch den ersten MB gehabt, wo ich die volle GG eingetragen habe. Hab vorsichtshalber beim Mahngericht Hagen angerufen und nachgefragt, wie ich es richtig mache ohne ne Monierung zu bekommen. Die wussten da schon Bescheid ich soll halt einfach den Betrag in Zeile 44 (wie immer) eintragen und dann Gebühr 2300 VV RVG dazu schreiben.... Die sind da zum Glück nicht so kompliziert und haben sich augenscheinlich recht schnell umgestellt....

LG Raphaela
Pauline007
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#118

04.05.2007, 09:35

Hallo Schreibe gerade eine Klage.

Ich nehme jetzt.... die ganze GG ... und was ist mit den zinsen bekomme ich die auch auf die GG ? Und wie begründe ich dies ?
StineP

#119

04.05.2007, 09:37

Na du begründest dies wie vorher! Ihr habt doch sicher vorher die anrechenbare GG in die Klage genommen, oder?
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Summerof77
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#120

04.05.2007, 09:41

Ja, ich würde einfach nur die Anrechnung weglassen und den Text so lassen wie bisher. Kann ja eigentlich nicht falsch sein, oder?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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