Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten
Verfasst: 01.06.2012, 17:09
So isses. Zu Grunde gelegt wird die dem Gericht aus der Akte bekannte Anschrift. Ist die tatsächliche neue Anschrift weiter entfernt, hat man Pech gehabt.
Ähnliches gilt auch für Zeugen, die von einem weiter entfernten Ort anreisen als dem, der in der Ladung genannt ist. Ohne Mitteilung/Anzeige dieser Abweichung keine entsprechende Entschädigung.![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)
Ähnliches gilt auch für Zeugen, die von einem weiter entfernten Ort anreisen als dem, der in der Ladung genannt ist. Ohne Mitteilung/Anzeige dieser Abweichung keine entsprechende Entschädigung.
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)