Seite 11 von 12

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 30.04.2012, 12:06
von 13
Berühmtes und oft zitiertes Beispiel schon aus der BRAGO-Zeit, das die Gedankengänge desselben PB mehr als verdeutlicht:

Prozess gewonnen:
Die geltend gemachten Korrespondenzanwaltskosten sind hier ganz ausnahmsweise erstattungsfähig. :roll:

Prozess verloren:
Die von der Gegenseite geltend gemachten Korrespondenzanwaltskosten sind nach der ständigen Rechtsprechung selbstredend nicht erstattungsfähig.
:vogel

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 30.04.2012, 20:58
von cjdenver
genau so würd ich das auch schreiben :mrgreen:

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 30.04.2012, 21:07
von 13
Bringt aber nix... :mrgreen: :P

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 24.05.2012, 10:59
von Hanna_73
kurze frage:

gericht ist bei erlass meines kfb von einem falschen (alten) wohnort unserer mdtin ausgegangen und hat mir 3,60 € fahrtkosten abgesetzt.

die mdt. wohnt jetzt im gleichen ort wie der ra, also weiter weg vom gericht, als vorher. habe entsprechend angemeldet wohnort-gericht-wohnort.

ich meine es sind nur 3,60 €, trotzdem ist der kfb falsch. kann ich jetzt dagegen erinnerung einlegen mit der begründung, dass die klägerin bereits vor dem termin umgezogen ist und daher die beantragten fahrtkosten in der höhe geltend gemacht werden?

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 25.05.2012, 11:45
von Hanna_73
Hanna_73 hat geschrieben:kurze frage:

gericht ist bei erlass meines kfb von einem falschen (alten) wohnort unserer mdtin ausgegangen und hat mir 3,60 € fahrtkosten abgesetzt.

die mdt. wohnt jetzt im gleichen ort wie der ra, also weiter weg vom gericht, als vorher. habe entsprechend angemeldet wohnort-gericht-wohnort.

ich meine es sind nur 3,60 €, trotzdem ist der kfb falsch. kann ich jetzt dagegen erinnerung einlegen mit der begründung, dass die klägerin bereits vor dem termin umgezogen ist und daher die beantragten fahrtkosten in der höhe geltend gemacht werden?

.............????..... kann mir das mal jemand bitte kurz bestätigen? :)

DANKE

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 31.05.2012, 16:26
von Hanna_73
Hanna_73 hat geschrieben:
Hanna_73 hat geschrieben:kurze frage:

gericht ist bei erlass meines kfb von einem falschen (alten) wohnort unserer mdtin ausgegangen und hat mir 3,60 € fahrtkosten abgesetzt.

die mdt. wohnt jetzt im gleichen ort wie der ra, also weiter weg vom gericht, als vorher. habe entsprechend angemeldet wohnort-gericht-wohnort.

ich meine es sind nur 3,60 €, trotzdem ist der kfb falsch. kann ich jetzt dagegen erinnerung einlegen mit der begründung, dass die klägerin bereits vor dem termin umgezogen ist und daher die beantragten fahrtkosten in der höhe geltend gemacht werden?

.............????..... kann mir das mal jemand bitte kurz bestätigen? :)

DANKE

noch mal bitte.. ich brauche hierfür eine kurze Bestätigung ob ich mit dem o. g. Sachverhalt richtig liege !!!

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 31.05.2012, 16:39
von 13
Welche Anschrift steht denn im Rubrum der Sache?

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 31.05.2012, 16:59
von Hanna_73
rubrum wo drin ? sowohl im urteil als auch im KFB steht noch die alte Anschrift drin. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Gericht die neue Anschrift hat.

thx 13

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 31.05.2012, 17:19
von 13
Wenn die neue Anschrift dem Gericht nicht mal bekannt ist und es sich daher an die vorhandenen Daten halten muss, dann kannst Du die Erinnerung vergessen. Es mangelt hier ja schon an der einfachen Mitteilungspflicht. Auch bei der Kostenfestsetzung zählt die "gerichtsbekannte" Anschrift.

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 01.06.2012, 12:09
von Hanna_73
also auf deutsch, weil wir dem AG die neue Adresse nicht mitgeteilt haben, kann ich nix machen - SHIT !. gott sei dank bin ich nicht für alle fehler hier in der kanzlei verantwortlich.. dumdidum... nuja.. nicht zu ändern.