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Verfasst: 14.07.2006, 12:50
von evelyn m.
Ihr habt doch die Entscheidungen dann zumindest irgendwo abgespeichert und müsst die dann doch nur noch in das Schreiben kopieren, oder?
logo! schreiben wird nur um die aktenbezogenen daten ergänzt.

Verfasst: 14.07.2006, 14:27
von Pepsi
also dem argument mit der weggefallenen Besprechung kann ich nicht direkt zustimmen.. in den meisten Fällen bei uns gibt es gar keine Besprechung mit den Gegner (weder pers. noch tel.) und da finde ich 1,3 schon ziemlich viel, im Gegensatz zu vorher 0,75. Sollte doch eine Besprechung stattfinden und man ist der Meinung die Höhe von 1,3 ist dann nicht gerechtfertigt und die sache dadurch umfangreicher ist, kann man ja erhöhen, aber eine Mittelgebühr von 1,5 IMMER zu fordern, finde ich ehrlich gesagt dreist, weil es eben auch nicht so im Gesetz steht..

Verfasst: 09.07.2008, 17:14
von *Butterfly_83*
Hallo,

ich wollte mal fragen, ob jemand zu diesem Thema neuere Entscheidungen hat?

Die Rechtsschutz zahlt nur eine 1,0, aber wir wollen eine 1,3 GG, die wäre auch berechtigt.

Verfasst: 09.07.2008, 18:44
von Curry
Ich kann es echt nicht glauben, dass die RSV das immernoch nicht kapieren. Ich muss sagen, dass ich in letzter Zeit eigentlich damit keine Probleme hatte.

Verfasst: 09.07.2008, 21:22
von *Butterfly_83*
Es gibt leider immer noch welche. Haben im Geschäft zwar viele Entscheidungen, die eine 1,3 Gebühr rechtfertigen, aber mein Chef hätte neuere Entscheidung. Wo kann ich die am besten finden?

Verfasst: 10.07.2008, 10:32
von Adora Belle
Schau doch mal im DAV-Anwaltsforum.

http://www.anwaltsforum.de/forum/viewto ... 9&start=30

Da steht eine ellenlange Liste, u.a. auch die BGH-Entscheidung vom 31.10.2006, VI ZR 261/05. Danach ist die 1,3 bei einer durchschnittlichen Unfallsache nicht unbillig.

Es wird m.E. nicht mehr so viele neue Entscheidungen geben, weil das Thema eigentlich durch ist und nur einzelne Versicherungen immer mal wieder ausscheren.

Verfasst: 10.07.2008, 10:34
von *Butterfly_83*
Vielen Dank. Werde gleich mal schauen.

Verfasst: 15.09.2009, 15:47
von SusannLE
Das Thema Erhöhung der Geschäftsgebühr ist ja gerade gegenüber Versicherungen immer ein Dauerbrenner.

Mein Chef sucht derzeit nach einer möglichst höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass praktisch der Ermessenspielraum nach § 14 RVG für eine Haftpflichtversicherung nur bedingt prüfbar ist. Mit anderen Worten: Ich setze die Gebühr auf 1,8 an und Nachprüfung nicht erwünscht. Gibt es sowas? Ich suche und suche hier und finde nichts, bezweifele aber auch, dass es sowas garnicht gibt. Danke.

Verfasst: 15.09.2009, 15:56
von nephele
LG Zweibrücken AZ Qs 68/07 v. 12.2.2008
http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/ ... te/504.htm

Ganz viele Entscheidungen:
http://209.85.129.132/search?q=cache:NO ... clnk&gl=de

Hilft das schon weiter?

Verfasst: 15.09.2009, 15:58
von SusannLE
Danke, ich fitze mich mal durch :)