kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
momo
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#11

22.08.2007, 18:48

Also kann ich jetzt die die Kopiekosten für Behörden- und Gerichtsakten mit festsetzen lassen? Und ich denke mal, dass es bei einem Anwaltswechsel nicht geht ne?
Pilgrim

#12

22.08.2007, 22:17

Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten kann man festsetzen lassen, machen wir auch so. Außerdem hattet ihr die Ermittlungsakte doch bestimmt auch zur Einsichtnahme. Da kannst du doch überprüfen, ob die Anzahl der von der Gegenseite zur Festsetzung beantragten Kopien mit eurer übereinstimmt.
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NORTHERN DINO
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#13

22.08.2007, 22:24

Das sollte das Gericht schon von sich aus prüfen. Wenn die Ermittlungsakte nur 50 Seiten beinhaltet, werden sicherlich keine 88 Kopien berücksichtigt werden. Aber grundsätzlich sind Kopien aus der Ermittlungsakte erstattungsfähig. Ich würde daher in den KFA immer reinschreiben (zum Beispiel):
44 Kopien (Auszug aus der Ermittlungsakte).
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Curry
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#14

22.08.2007, 22:27

13, wie rechnest du das, wenn die 50 Seiten von beiden Seiten bedruckt sind?
Für mich wären das dann nämlich 100 Kopien.
Curry

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Gast

#15

22.08.2007, 22:35

Da stimme ich Curry zu, aber grundsätzlich kann man sie mit in Ansatz bringen. Zum Teil streicht der RPfl diese auch raus, wenn er/sie meint, sind nicht notwendige Kosten... Aber die zahlt doch bestimmt eh die RS dann ist es eh egal.
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Pepsi
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#16

23.08.2007, 08:42

bei mir wären das auch 100 Kopien, unser Kopierer kann zwar beidseitig kopieren, aber nur manuell, d.h. ich müsste jedesmal die Seite anders einlegen und dann die andere seite usw.. und wer n kopierer hat, der das gar nicht kann, der hat eben 100 kopien..

im übrigen kann man das schlecht kontrollieren, wir z.B. kopieren eigentlich nie die gesamte Akte, da kann man höchstens sehen, aha die Akte hat 30 Seiten und wir haben 15 angegeben, dann wirds wohl stimmen ;-)
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#17

30.08.2007, 15:47

Wie ist es eigentlich mit der Aktenübersendungspauschale für Ermittlungsakten (die üblichen 12,00 EUR)? Sind die denn ebenfalls festsetzungsfähig? Und wäre das dann zusätzlich zu den Kopiekosten? Ich habe da nämlich auch gerade so einen Fall, Zivilsache mit Ermittlungsakte aus anderem Verfahren, wo wir nicht beauftragt wurden.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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butterflybabe
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#18

30.08.2007, 16:45

Müssten festsetzbar sein, zumindest gabs bei mir noch nie Probleme, genauso wie mit den Kopiekosten nach Nr. 7000 a
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tweety79
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#19

30.08.2007, 16:51

Okay danke, Butterflybabe. Ich habe sie auch einfach mal angesetzt. Mal sehen was raus kommt. Mehr wie absetzen können sie sie ja nicht.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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#20

30.08.2007, 17:40

Curry hat geschrieben:13, wie rechnest du das, wenn die 50 Seiten von beiden Seiten bedruckt sind?
Für mich wären das dann nämlich 100 Kopien.
Jau, Expertin, da liegst Du genau richtig!
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