...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#11
23.08.2007, 08:38
natürlich geht beides.. wenn das str. Verfahren erst nach dem 1.7. gewesen wäre, wäre das str. Verfahren nach RVG abzurechnen
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Gast
#12
23.08.2007, 14:01
Wie willst du denn in den KFA beide Gebühren BRAGO und RVG hineinbringen. Außerdem mit der Anrechnung, wie soll das funktionieren?
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Bob
#13
23.08.2007, 14:19
Es kommt auf den unbedingten Klageauftrag an. War der vor dem 1.7.2004 BRAGO, danach RVG.