Hilfe bei Abrechnung gebraucht! Bitte!
- anwaltsliebling
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Keiner eine Idee? Hm.
Grüßle
Also ich würde sagen, so:
1.
10/10 PG
Auslagen
USt 16 %
2.
10/10 BG
Auslagen
USt 16%
3.
1,3 Verfahrensgebühr
abzüglich 10/10 BG
0,5 Verfahrensgebühr (3500)
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
Ausl. pauschale
MwSt.
Zwischensumme X
abzüglich bereits gezahlter (1+2)
Gesamtsumme
1.
10/10 PG
Auslagen
USt 16 %
2.
10/10 BG
Auslagen
USt 16%
3.
1,3 Verfahrensgebühr
abzüglich 10/10 BG
0,5 Verfahrensgebühr (3500)
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
Ausl. pauschale
MwSt.
Zwischensumme X
abzüglich bereits gezahlter (1+2)
Gesamtsumme
- anwaltsliebling
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Hallo StineP,
danke erst einmal.
Meinst du mit "abzügl. 10/10 BG, dass diese auf die 1,3 Verfahrensgebühr anzurechnen ist? Ich steh gebührenrechtlich irgendwie total auf dem Schlauch. Und je länger ich drüber nachdenke, um so weniger blick ich durch.
LG
Kerstin
danke erst einmal.
Meinst du mit "abzügl. 10/10 BG, dass diese auf die 1,3 Verfahrensgebühr anzurechnen ist? Ich steh gebührenrechtlich irgendwie total auf dem Schlauch. Und je länger ich drüber nachdenke, um so weniger blick ich durch.
LG
Kerstin
Grüßle
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also ich denke, dass sie PG meint.
Im Übrigen ist die Regelung nach BRAGO mit der Anrechnung anders, als jetzt im RVG. Gem. § 37 Ziff. 3 BRAGO gehört das selbständige Beweisverfahren zur Hauptsache. Das bedeutet, dass alle Gebühren, die im selbständigen Beweisverfahren entstehen, und im Hauptverfahren auch entstehen, angerechnet werden. (keine Gebühr entsteht 2x)
Demnach wird die Prozessgebühr auf jeden Fall angerechnet. Was mit der Beweisgebühr ist, ist aber fraglich, denn nach RVG kann sie ja gar nicht mehr entstehen. Da bin ich dann überfragt...
Im Übrigen ist die Regelung nach BRAGO mit der Anrechnung anders, als jetzt im RVG. Gem. § 37 Ziff. 3 BRAGO gehört das selbständige Beweisverfahren zur Hauptsache. Das bedeutet, dass alle Gebühren, die im selbständigen Beweisverfahren entstehen, und im Hauptverfahren auch entstehen, angerechnet werden. (keine Gebühr entsteht 2x)
Demnach wird die Prozessgebühr auf jeden Fall angerechnet. Was mit der Beweisgebühr ist, ist aber fraglich, denn nach RVG kann sie ja gar nicht mehr entstehen. Da bin ich dann überfragt...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- anwaltsliebling
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Aha, vielen Dank.
Grüßle