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Verfasst: 09.08.2007, 10:49
von Curry
Ach, was wär denn, wenn es ihnen nicht passt, dann machst halt noch mal eine neue Abrechnung. Das ist doch überhaupt nicht schlimm.

Verfasst: 09.08.2007, 12:59
von Gast
Das dürfte nur dann ein Problem bei Gericht geben, wenn für die beiden Verfahren getrennte Akten geführt wurden, ist halt komplizierter beim Aktenumlauf im Gericht. Zulässig und fachlich richtig ist das allemal.
Ich würde das allerdings nur dann so wie Du machen, wenn beide Verfahren unter einem Aktenzeichen geführt werden, was in diesem Fall durchaus denkbar ist.

Verfasst: 09.08.2007, 13:03
von schneeflocke
Ein AZ

hab es vorher auch noch nie so machen müssen, da wir nacheinander abgerechnet haben, dass es jetzt zeitgleich hinkam...... weiß nicht woran es lag, kenne die Akte nicht so genau, hab eben nur abgerechnet.