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Verfasst: 31.07.2007, 17:08
von uhrkunde

Verfasst: 31.07.2007, 17:10
von uhrkunde

Verfasst: 31.07.2007, 17:14
von uhrkunde

Verfasst: 31.07.2007, 17:14
von uhrkunde
jetzt geb ich auf

Verfasst: 31.07.2007, 17:14
von Gast
Jetzt sind wir doch mal realistisch, klar ist sie eine gesetzliche Gebühr, aber gibt es nicht auch bei euch Akten wo man einfach mal drüber wegsieht. Aus meinen Lehrzeiten kenn ich die Abrechnung der Hebegebühr auch nicht. Aber ich trotzdem der Meinung, daß nach wie vor keine Pflicht ist, diese abzurechnen. Außerdem macht man beim Mandanten ein gutes Bild, der vielleicht mal wieder kommt.

Verfasst: 31.07.2007, 17:16
von tabea009
"Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr und der Anwalt darf nicht unter den gesetzlichen Gebühren arbeiten oder welche weglassen"

Das gilt aber nur für gerichtliche Gebühren. Der RA darf außergerichtlich nach § 4 RVG weniger vereinbaren, als die gesetzliche Vergütung vorsieht. Also ich kann weder der Nr. 1009 noch den Kommentaren entnehmen, dass die Gebühr ein Muss ist. Vor allem ist das ja wohl in keiner Weise mit der Verfahrensgebühr gleichzusetzen... Ich meine, Frau Jungbauer ist wirklich super - ich hatte bei ihr Prüfung - aber auch sie ist "nur" eine Rechtsfachwirtin, die sich auf Kostenrecht spezialisiert hat. Aus meiner Prüfung weiß ich, dass auch Frau Jungbauer sich mal irren kann...

Verfasst: 01.08.2007, 07:59
von butterflybabe
Ja ich weiß, aber Fr. Jungbauer ist auf dem Gebiet einfach top und denke mal eine der besten, die es momentan gibt.

Ich hab die Hebegebühr in meiner Lehrzeit nie verwendet, jetzt nehm ich sie immer. Ich habe letztens die Beträge angeschaut, die 2006 nur an Hebegebühr zusammen gekommen sind und das ist nicht gerade wenig ...

Verfasst: 01.08.2007, 10:58
von Ahurani
Huhu,

ich lese auch immer nur von KANN, aber die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr und ob nun gerichtlich oder außergerichtlich, ich denke der Anwalt muss sie alle berechnen, darf aber im Nachhinein die Gebühren erlassen, wenn ich es richtig verstanden habe.

Leider kann ich mich jetzt nicht auf ehemalige Vorgehensweisen verlassen, ich muss wissen, ob wir verpflichtet sind, sie zu berechnen.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der es weiß?! :)

Verfasst: 02.08.2007, 14:48
von LuzZi
Wir berechnen sie auch nicht, es sei denn es geht um hohe Summen. Ich habe noch nie mit der Hebegebühr gearbeitet, nur während meiner Ausbildungszeit und nun sitze ich hier und soll von einem Betrag Hebegebühren berechen. :P

Ich war auch immer der Meinung es ist eine "Kann-Gebühr".

Verfasst: 02.08.2007, 15:26
von tabea009
Also unsere Kanzlei hat die noch nie berechnet.