Verfasst: 18.07.2007, 18:33
Danke für die zahlreichen Antworten!
Und wie genau sieht die Gebührenrechnung jetzt aus? Ich würde die Rechnung auf die eigentlichen Prozessbevollmächtigten in Hamburg ausstellen und die Summe die bei einer 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr rauskommt durch drei teilen. ??? Normalerweise würden wir ja nur eine 0,65 Verfahrensgebühr bekommen, aber da ja vereinbart wurde, dass die Partei nur die Kosten eines RA erstattet, fallen ja nur die 1,3 Verfahrensgeb. und die 1,2 Terminsgeb. an. Verstehe ich zwar nicht, da ich dachte man teilt sich die Gebühren in solchen Fällen. Und das mit der Teilung durch drei verwirrt mich echt. Was meint Ihr? Danke für die Hilfe!
Und wie genau sieht die Gebührenrechnung jetzt aus? Ich würde die Rechnung auf die eigentlichen Prozessbevollmächtigten in Hamburg ausstellen und die Summe die bei einer 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr rauskommt durch drei teilen. ??? Normalerweise würden wir ja nur eine 0,65 Verfahrensgebühr bekommen, aber da ja vereinbart wurde, dass die Partei nur die Kosten eines RA erstattet, fallen ja nur die 1,3 Verfahrensgeb. und die 1,2 Terminsgeb. an. Verstehe ich zwar nicht, da ich dachte man teilt sich die Gebühren in solchen Fällen. Und das mit der Teilung durch drei verwirrt mich echt. Was meint Ihr? Danke für die Hilfe!