Re: zwei Verfahren; eins vor, eins nach dem 1.8.13
Verfasst: 09.12.2014, 15:26
es gab keine weiteren ANsprüche, die Bezahlung erfolgte mittels eines Gegenstandes, dessen Wert wurde auf 25.000 € festgelegt
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Ist das 2012 und 2013 jetzt ein Schreibfehler?KathiKathi hat geschrieben:Der Mandant war bereits schon im Jahr 2012 bei uns. Erst zur Beratung, dann hat er den Auftrag erteilt. Kurze Zeit später hat es wohl eine vermeintlichen Einigung zwischen dem Mandanten und der Gegenseite gegeben. Diese Einigung wurde allerdings nicht „vollzogen“, bis März 2013.
Der Mandant ist mit der Gegenseite verwand und hat daher „einen letzten Versuch“ mit dem Mahnbescheid unternommen. Er wollte wohl auch Kosten sparen.
Kannst du bitte mal den Vergleichstext einstellen?KathiKathi hat geschrieben:so stehts im Protokoll
Das Verfahren 1 hat einen Streitwert von 2.000 €
Das Verfahren 2 hat einen Streitwert von 18.000 €
Im Verfahren 1 hat der Vergleich keinen Mehrwert.
Der Wert des Vergleichs beträgt im Verfahren 2 25.000 €
Ich vermute auch eher einen bedingten Auftrag und somit neue Tabelle für das Mahnverfahren. Was für einen Auftrag hat der Mandant der erteilt? Sollte der RA nochmal vorgerichtlich tätig werden?Liesel hat geschrieben:Ist das 2012 und 2013 jetzt ein Schreibfehler?KathiKathi hat geschrieben:Der Mandant war bereits schon im Jahr 2012 bei uns. Erst zur Beratung, dann hat er den Auftrag erteilt. Kurze Zeit später hat es wohl eine vermeintlichen Einigung zwischen dem Mandanten und der Gegenseite gegeben. Diese Einigung wurde allerdings nicht „vollzogen“, bis März 2013.
Der Mandant ist mit der Gegenseite verwand und hat daher „einen letzten Versuch“ mit dem Mahnbescheid unternommen. Er wollte wohl auch Kosten sparen.
Dann dürfte das aber ein bedingter Auftrag gewesen sein.
Nachdem dann die Beauftragung für den 2. MB und das streitige Verfahren hinsichtlich des 1. MB erst in 2014 erfolgt, gehe ich hier nach wie vor von neuem Recht hinsichtlich aller angefallenen Gebühren aus.
Geniesserin hat geschrieben:Ich vermute auch eher einen bedingten Auftrag und somit neue Tabelle für das Mahnverfahren. Was für einen Auftrag hat der Mandant der erteilt? Sollte der RA nochmal vorgerichtlich tätig werden?Liesel hat geschrieben:Ist das 2012 und 2013 jetzt ein Schreibfehler?KathiKathi hat geschrieben:Der Mandant war bereits schon im Jahr 2012 bei uns. Erst zur Beratung, dann hat er den Auftrag erteilt. Kurze Zeit später hat es wohl eine vermeintlichen Einigung zwischen dem Mandanten und der Gegenseite gegeben. Diese Einigung wurde allerdings nicht „vollzogen“, bis März 2013.
Der Mandant ist mit der Gegenseite verwand und hat daher „einen letzten Versuch“ mit dem Mahnbescheid unternommen. Er wollte wohl auch Kosten sparen.
Dann dürfte das aber ein bedingter Auftrag gewesen sein.
Nachdem dann die Beauftragung für den 2. MB und das streitige Verfahren hinsichtlich des 1. MB erst in 2014 erfolgt, gehe ich hier nach wie vor von neuem Recht hinsichtlich aller angefallenen Gebühren aus.
Für den Fall, das das so ist müsste dann nicht die Differenzverfahrensgebühr 0,8 auf die Verfahrensgebühr von Verfahren 1 angerechnet werdenLiesel hat geschrieben:Kannst du bitte mal den Vergleichstext einstellen?KathiKathi hat geschrieben:so stehts im Protokoll
Das Verfahren 1 hat einen Streitwert von 2.000 €
Das Verfahren 2 hat einen Streitwert von 18.000 €
Im Verfahren 1 hat der Vergleich keinen Mehrwert.
Der Wert des Vergleichs beträgt im Verfahren 2 25.000 €
Du hattest geschrieben, daß EIN Vergleich für beide Verfahren geschlossen wurde. Nach der obigen SW-Festsetzung würde im Verfahren 2 ein VergleichsMEHRwert von 7.000,00 Euro bestehen.