Wie rechne ich das richtig ab? Kostenquote
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1157
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Wenn ich die Abrechnung mache, so wie du oben geschrieben hast, ein Teil RSV und ein Teil Haftpflicht....wie sieht es dann mit der Rückerstattung aus dem KfB aus? Wird das auch nach Prozenten (78% zu 22%) unter RSV und Haftpflicht aufgeteilt?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wieso brauche ich denn für die Widerklage das Einverständnis der eigenen HPV?
Ich kenne es nur so, daß für die Kosten der Klage gegen Mandanten und eigene HPV die HPV für die Kosten aufkommt - wenn die Beauftragung durch die HPV erfolgte - und für die Widerklage die RSV die Kosten trägt.
Ich kenne es nur so, daß für die Kosten der Klage gegen Mandanten und eigene HPV die HPV für die Kosten aufkommt - wenn die Beauftragung durch die HPV erfolgte - und für die Widerklage die RSV die Kosten trägt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
so kenn ich das auch. Ich hatte sehr oft Verfahren, in denen ich quoteln musste, weil eben HPV und RS nur für einen Teil der Gebühren aufkommen.Liesel hat geschrieben:Wieso brauche ich denn für die Widerklage das Einverständnis der eigenen HPV?
Ich kenne es nur so, daß für die Kosten der Klage gegen Mandanten und eigene HPV die HPV für die Kosten aufkommt - wenn die Beauftragung durch die HPV erfolgte - und für die Widerklage die RSV die Kosten trägt.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1157
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
So, ich habe nun doch die Abrechnung nochmal neu gemacht, so wie Anahid es abrechnen würde (haben nur die 1,2 TG aus 2.358,43 € genommen, weil Widerklage vor dem Termin erledigt war).
Mittlerweile haben wir auch schon die Kosten der Gegenseite aus dem KfB erhalten. Wie berücksichtige ich das jetzt bei den Abrechnungen?
Mein Vorschlag wäre, wie oben geschrieben, die Zahlung auch zu quoteln und jeweils mit 22% bei RSV und 78% bei Haftpflicht zu berücksichtigen.
Mittlerweile haben wir auch schon die Kosten der Gegenseite aus dem KfB erhalten. Wie berücksichtige ich das jetzt bei den Abrechnungen?
Mein Vorschlag wäre, wie oben geschrieben, die Zahlung auch zu quoteln und jeweils mit 22% bei RSV und 78% bei Haftpflicht zu berücksichtigen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Das betrifft aber nur den Fremdschaden und nicht den Schaden des Mandanten, der durch Widerklage geltend gemacht wird.JSanny hat geschrieben:Bei Unfallsachen unterliegt der eigenen HV des Mandanten die alleinige Prozeßführung. Der Mandant hat sich nach Erhalt der Klage zunächst an die eigene HV zu wenden und diese entscheidet, ob sie das Verfahren betreibt oder nicht. Tut sie das, stellt sie dem Mandanten einen RA, dem Mandanten steht insofern zunächst kein Wahlrecht zu. Nimmt er sich ohne Absprache mit der eigenen HV einen RA, muß er diesen selber zahlen, insofern wird eine schlaue RSV hier auch keine Kosten übernehmen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Du hast doch gesagt die Widerklage ist durch Vergleich erledigt?Muschel hat geschrieben:Wenn ich die Abrechnung mache, so wie du oben geschrieben hast, ein Teil RSV und ein Teil Haftpflicht....wie sieht es dann mit der Rückerstattung aus dem KfB aus? Wird das auch nach Prozenten (78% zu 22%) unter RSV und Haftpflicht aufgeteilt?
Betrifft der KFB denn das Verfahren im Ganzen (Klage und Widerklage) oder nur noch Klage? Wenn es beides betrifft.....in welchem Verhältnis wurde denn über die Klage entschieden und in welchem Verhältnis sich verglichen? Zur Beantwortung dieser Frage reicht Dein Sachvortrag tatsächlich nicht aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1157
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Kostenausgleichung wurde wie folgt abgerechnet:
1,3 VG aus 3010,43 € (Klage + Widerklage)
0,3 Erhöhung aus 2.358,43 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder für 2 Termine.
Der Vergleich fand nur für den Widerklagewert statt, dieser wurde aber nicht gerichtlich protokolliert. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Ich hoffe das ist irgendwie verständlich. Die Streitwerte hat das Gericht so festgesetzt.
1,3 VG aus 3010,43 € (Klage + Widerklage)
0,3 Erhöhung aus 2.358,43 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder für 2 Termine.
Der Vergleich fand nur für den Widerklagewert statt, dieser wurde aber nicht gerichtlich protokolliert. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Ich hoffe das ist irgendwie verständlich. Die Streitwerte hat das Gericht so festgesetzt.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn der Vergleich nicht gerichtlich protokolliert wurde, wie wurde dann hinsichtlich der Widerklage verfahren? Wurde der Rechtsstreit insoweit aufgrund Vergleich für erledigt erklärt oder die Widerklage zurückgenommen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1157
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
wir haben, nach Einigung mit der gegnerischen Haftpflicht, die Widerklage zurückgenommen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Gut...dann musst Du jetzt quasi eine eigene Kostenausgleichung vornehmen, um den Betrag aufzuteilen. Denn die RSV ist ja an dem Erstattungsbetrag aus dem KFB nur hinsichtlich der VG beteiligt, die aus dem Streitwert Klage + Widerklage berechnet wurde.
Die Gegenseite hat dann wohl auch die VG + Erhöhung aus dem Widerklagestreitwert in die Kostenausgleichung gestellt. Schreib mal kurz die Beträge rein, da ich nicht weiß, wie viele Widerbeklagte Du hast. Würde auf Anhieb 2 sagen (Halter + HPV), können aber auch 3 sein, wenn der Fahrer mit als Widerbeklagter aufgenommen wurde.
Die Gegenseite hat dann wohl auch die VG + Erhöhung aus dem Widerklagestreitwert in die Kostenausgleichung gestellt. Schreib mal kurz die Beträge rein, da ich nicht weiß, wie viele Widerbeklagte Du hast. Würde auf Anhieb 2 sagen (Halter + HPV), können aber auch 3 sein, wenn der Fahrer mit als Widerbeklagter aufgenommen wurde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.