Wie rechne ich das richtig ab? Kostenquote

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muschel
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#11

22.09.2014, 09:55

Wenn ich die Abrechnung mache, so wie du oben geschrieben hast, ein Teil RSV und ein Teil Haftpflicht....wie sieht es dann mit der Rückerstattung aus dem KfB aus? Wird das auch nach Prozenten (78% zu 22%) unter RSV und Haftpflicht aufgeteilt? :( :oops:
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Liesel
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#12

22.09.2014, 09:57

Wieso brauche ich denn für die Widerklage das Einverständnis der eigenen HPV?

Ich kenne es nur so, daß für die Kosten der Klage gegen Mandanten und eigene HPV die HPV für die Kosten aufkommt - wenn die Beauftragung durch die HPV erfolgte - und für die Widerklage die RSV die Kosten trägt.
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#13

22.09.2014, 10:12

Liesel hat geschrieben:Wieso brauche ich denn für die Widerklage das Einverständnis der eigenen HPV?

Ich kenne es nur so, daß für die Kosten der Klage gegen Mandanten und eigene HPV die HPV für die Kosten aufkommt - wenn die Beauftragung durch die HPV erfolgte - und für die Widerklage die RSV die Kosten trägt.
so kenn ich das auch. Ich hatte sehr oft Verfahren, in denen ich quoteln musste, weil eben HPV und RS nur für einen Teil der Gebühren aufkommen.
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Muschel
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#14

22.09.2014, 10:28

So, ich habe nun doch die Abrechnung nochmal neu gemacht, so wie Anahid es abrechnen würde (haben nur die 1,2 TG aus 2.358,43 € genommen, weil Widerklage vor dem Termin erledigt war).

Mittlerweile haben wir auch schon die Kosten der Gegenseite aus dem KfB erhalten. Wie berücksichtige ich das jetzt bei den Abrechnungen? :? :?

Mein Vorschlag wäre, wie oben geschrieben, die Zahlung auch zu quoteln und jeweils mit 22% bei RSV und 78% bei Haftpflicht zu berücksichtigen. :pfeif
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#15

22.09.2014, 10:35

JSanny hat geschrieben:Bei Unfallsachen unterliegt der eigenen HV des Mandanten die alleinige Prozeßführung. Der Mandant hat sich nach Erhalt der Klage zunächst an die eigene HV zu wenden und diese entscheidet, ob sie das Verfahren betreibt oder nicht. Tut sie das, stellt sie dem Mandanten einen RA, dem Mandanten steht insofern zunächst kein Wahlrecht zu. Nimmt er sich ohne Absprache mit der eigenen HV einen RA, muß er diesen selber zahlen, insofern wird eine schlaue RSV hier auch keine Kosten übernehmen.
Das betrifft aber nur den Fremdschaden und nicht den Schaden des Mandanten, der durch Widerklage geltend gemacht wird.
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#16

22.09.2014, 10:38

Muschel hat geschrieben:Wenn ich die Abrechnung mache, so wie du oben geschrieben hast, ein Teil RSV und ein Teil Haftpflicht....wie sieht es dann mit der Rückerstattung aus dem KfB aus? Wird das auch nach Prozenten (78% zu 22%) unter RSV und Haftpflicht aufgeteilt? :( :oops:
Du hast doch gesagt die Widerklage ist durch Vergleich erledigt?

Betrifft der KFB denn das Verfahren im Ganzen (Klage und Widerklage) oder nur noch Klage? Wenn es beides betrifft.....in welchem Verhältnis wurde denn über die Klage entschieden und in welchem Verhältnis sich verglichen? Zur Beantwortung dieser Frage reicht Dein Sachvortrag tatsächlich nicht aus.
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#17

22.09.2014, 10:51

Kostenausgleichung wurde wie folgt abgerechnet:
1,3 VG aus 3010,43 € (Klage + Widerklage)
0,3 Erhöhung aus 2.358,43 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder für 2 Termine.

Der Vergleich fand nur für den Widerklagewert statt, dieser wurde aber nicht gerichtlich protokolliert. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Ich hoffe das ist irgendwie verständlich. Die Streitwerte hat das Gericht so festgesetzt. :-o
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#18

22.09.2014, 14:42

Wenn der Vergleich nicht gerichtlich protokolliert wurde, wie wurde dann hinsichtlich der Widerklage verfahren? Wurde der Rechtsstreit insoweit aufgrund Vergleich für erledigt erklärt oder die Widerklage zurückgenommen?
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#19

23.09.2014, 08:13

wir haben, nach Einigung mit der gegnerischen Haftpflicht, die Widerklage zurückgenommen.
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#20

23.09.2014, 09:14

Gut...dann musst Du jetzt quasi eine eigene Kostenausgleichung vornehmen, um den Betrag aufzuteilen. Denn die RSV ist ja an dem Erstattungsbetrag aus dem KFB nur hinsichtlich der VG beteiligt, die aus dem Streitwert Klage + Widerklage berechnet wurde.

Die Gegenseite hat dann wohl auch die VG + Erhöhung aus dem Widerklagestreitwert in die Kostenausgleichung gestellt. Schreib mal kurz die Beträge rein, da ich nicht weiß, wie viele Widerbeklagte Du hast. Würde auf Anhieb 2 sagen (Halter + HPV), können aber auch 3 sein, wenn der Fahrer mit als Widerbeklagter aufgenommen wurde.
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