Dann lege ich einfach Beschwerde ein und beantrage, die Sachverständigenkosten mitaufzunehmen oder?
Muss ich hierzu den ursprünglichen KFA auch nochmal stellen?
Sachverständigenkosten KFA
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Wenn das Gericht hier "gepennt" hat, dann ist das Rechtsmittel in der Tat richtig. Der ursprüngliche Antrag muss nicht noch mal wiederholt werden. Mit der Erinnerung/sof. Beschwerde wird einfach moniert, dass entgegen des gestellten Antrags weitere Gerichtskosten nicht mit aufgenommen worden sind (die SV-Kosten) und der KFB mithin unrichtig ist.
~ Grüßle ~
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Ich beantrage jetzt einfach die SV-Kosten ergänzend festsetzen zu lassen, aber ich habe jetzt noch eine Frage:
Ich reiche also jetzt meinen ursprünglichen KFA nochmal ein zzgl. der entstandenen SV-Kosten oder?
Muss ich dann nicht die festgesetzten Kosten lt. Beschluss in Abzug bringen?
Es müsste dann also heißen: ursprünglicher beantragte Kosten zzgl. SV-Kosten abzgl. der bereits festgesetzten Kosten
Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
Ich reiche also jetzt meinen ursprünglichen KFA nochmal ein zzgl. der entstandenen SV-Kosten oder?
Muss ich dann nicht die festgesetzten Kosten lt. Beschluss in Abzug bringen?
Es müsste dann also heißen: ursprünglicher beantragte Kosten zzgl. SV-Kosten abzgl. der bereits festgesetzten Kosten
Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
- Adelia
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Du legst einfach Erinnerung/sof. Beschwerde ein. Als Begründung schreibst, dass ihr beantragt habt, dass die weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen sind. Dies wurde vom Gericht bezüglich der SV-Kosten nicht berücksichtigt. Das sollte m. E. eigentlich schon ausreichend.