Soll das eine Frage darstellen oder ist das eine Antwort auf einen über ein Jahr alten Thread?Alexis hat geschrieben:Wir vertreten eine GmbH im Mahnverfahren und zwischenzeitlich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wir haben zwar unsere Umsatzsteuer aufgeführt, allerdings ankreuzt, dass die Gläubigerin vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Vorsteuerabzugsberechtigt GmbH
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Aha! Zur Kenntnis genommen...Alexis hat geschrieben:Wir vertreten eine GmbH im Mahnverfahren und zwischenzeitlich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wir haben zwar unsere Umsatzsteuer aufgeführt, allerdings ankreuzt, dass die Gläubigerin vorsteuerabzugsberechtigt ist.
~ Grüßle ~
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Das Problem ist welches?Alexis hat geschrieben:Wir vertreten eine GmbH im Mahnverfahren und zwischenzeitlich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wir haben zwar unsere Umsatzsteuer aufgeführt, allerdings ankreuzt, dass die Gläubigerin vorsteuerabzugsberechtigt ist.