Vorsteuerabzugsberechtigt GmbH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#11

30.10.2015, 13:27

:kopfkratz
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Anahid
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#12

30.10.2015, 14:01

Alexis hat geschrieben:Wir vertreten eine GmbH im Mahnverfahren und zwischenzeitlich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wir haben zwar unsere Umsatzsteuer aufgeführt, allerdings ankreuzt, dass die Gläubigerin vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Soll das eine Frage darstellen oder ist das eine Antwort auf einen über ein Jahr alten Thread?
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NORTHERN DINO
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#13

30.10.2015, 18:05

Alexis hat geschrieben:Wir vertreten eine GmbH im Mahnverfahren und zwischenzeitlich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wir haben zwar unsere Umsatzsteuer aufgeführt, allerdings ankreuzt, dass die Gläubigerin vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Aha! Zur Kenntnis genommen... :lol:
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#14

30.10.2015, 21:24

Alexis hat geschrieben:Wir vertreten eine GmbH im Mahnverfahren und zwischenzeitlich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wir haben zwar unsere Umsatzsteuer aufgeführt, allerdings ankreuzt, dass die Gläubigerin vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Das Problem ist welches?
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