terminsgebühr bei telefonat mit gegner

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunny84
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#11

20.06.2007, 15:03

Stimmt, jetzt wo ihr es sagt. Beide Seiten müssen auch Bereitschaft zur Einigung zeigen. War mir entfallen. :|
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M.arinchen
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#12

20.06.2007, 15:04

Dann würde mein Chef, der sich mit gegn. Anwalt telefonisch zu einem Vergleich durchgerungen hat, auch eine Terminsgebühr bekommen. Ein Gerichtstermin stand schon fest zu diesem Zeitpunkt, aber es wurde ja ein Vergleich geschlossen.

Oder?
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mellimaus
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#13

20.06.2007, 15:07

Richtig M.arinchen, dann entsteht deinem Chef ne TG und natürlich Einigungsgebühr
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sunny84
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#14

20.06.2007, 15:10

:zustimm
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Curry
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#15

20.06.2007, 15:15

Ja, das stimmt, die TG entsteht. Also immer schön abrechnen!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#16

20.06.2007, 15:36

@mellimaus:
Aber eine 1,0 EG, gell? Weil der Gegenstand ja anhängig war... oder?
Und: Der Betrag, den Mdtin zur Abgeltung zahlen soll, zählt nicht, sondern das, was eigentlich zuerst von Gegenseite verlangt wurde.... herrje... zur Zeit kann ich gar nichts.
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#17

20.06.2007, 15:51

GEbühr über den Betrag der eingeklagt wurde, nicht woraus sich geeinigt wurde. Denke ich die 1,0 stimmt, da ja schon gerichtlich anhängig.
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#18

20.06.2007, 16:51

Danke!!!!! :thx
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#19

21.06.2007, 08:49

Und welche Gebühr ist enstanden, wenn ein Klageauftrag vorliegt, ein Klageverfahren aber noch nicht anhängig ist und man sich mit dem Gegner einigt, dass er z.B. mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages einbverstanden erklärt?
Entsteht die TG auch, wenn ein gerichtliches Verf. noch nicht anhängig ist?
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#20

21.06.2007, 08:55

Sobald man Klageauftrag hat, kann die 1,2 Terminsgebühr entstehen. In Deinem Falle würde eine 0,8 Verfahrensgebühr entstehen, 1,2 Terminsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr.
Liebe Grüße aus München
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