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terminsgebühr bei telefonat mit gegner
- sunny84
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Stimmt, jetzt wo ihr es sagt. Beide Seiten müssen auch Bereitschaft zur Einigung zeigen. War mir entfallen. ![Neutral :|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
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"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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- M.arinchen
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Dann würde mein Chef, der sich mit gegn. Anwalt telefonisch zu einem Vergleich durchgerungen hat, auch eine Terminsgebühr bekommen. Ein Gerichtstermin stand schon fest zu diesem Zeitpunkt, aber es wurde ja ein Vergleich geschlossen.
Oder?
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- sunny84
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, das stimmt, die TG entsteht. Also immer schön abrechnen!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- M.arinchen
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@mellimaus:
Aber eine 1,0 EG, gell? Weil der Gegenstand ja anhängig war... oder?
Und: Der Betrag, den Mdtin zur Abgeltung zahlen soll, zählt nicht, sondern das, was eigentlich zuerst von Gegenseite verlangt wurde.... herrje... zur Zeit kann ich gar nichts.
Aber eine 1,0 EG, gell? Weil der Gegenstand ja anhängig war... oder?
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- M.arinchen
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Danke!!!!! ![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Und welche Gebühr ist enstanden, wenn ein Klageauftrag vorliegt, ein Klageverfahren aber noch nicht anhängig ist und man sich mit dem Gegner einigt, dass er z.B. mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages einbverstanden erklärt?
Entsteht die TG auch, wenn ein gerichtliches Verf. noch nicht anhängig ist?
Entsteht die TG auch, wenn ein gerichtliches Verf. noch nicht anhängig ist?