Einigungsgebühr für Ratenzahlung RA-Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

16.01.2014, 16:37

Wenn das Deine Aufgabe ist, dann musst Du Dich aber damit beschäftigen. Ganz ohne Eigenleistung wird das hier nix.

Welche Gebühren behandelt Ihr grad? Welche kommen denn hier überhaupt in Frage?
Pingu
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#12

21.01.2014, 09:48

normalerweise wird doch bei einer außergerichtlichen Angelegenheit eine 1,3 Geschäftgebühr Nr. 2300 VV RVG genommen und die Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG + 19% USt..
Aber wie rechne ich dann die Ratenzahlung ?

Rechnung nach § 13 RVG, Gegenstandswert von 13.724,00 €
1,3 Geschäftgebühr Nr. 2300 VV RVG 845,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
__________________________________
Netto 865,00 €
USt 19 % Nr. 7008 VV RVG 164,35 €
__________________________________
Brutto 1.089,35 €
Liebe Grüße, Pingu
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Anahid
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#13

21.01.2014, 10:03

Lies Dir mal § 31 b RVG durch und dann machst Du bitte einen Vorschlag. :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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AliceImWunderland
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#14

22.01.2014, 13:31

Anahid hat geschrieben:Lies Dir mal § 31 b RVG durch und dann machst Du bitte einen Vorschlag. :wink:

Ha ha! Hier wird noch einer richtig rangenommen! Finde ich gut... :D
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Pingu
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#15

28.01.2014, 10:08

Wir haben in der Schule die Aufgabe besprochen und meine Lehrerin sagte mir, dass das auf eine vorherige Aufgabe bezogen war, in der eine Ratenzahlung vereinbart war.
Problem hat sich erledigt. Vielen Dank!
Liebe Grüße, Pingu
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