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Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 01.08.2017, 11:07
von Anahid
Ist bei mir noch nicht vorgekommen. Entsprechende Rechtsprechung dazu wäre mir auch nicht bekannt. Grundsätzlich hast Du verschiedene Auftraggeber mit unterschiedlichen Ansprüchen, da ist nichts zu addieren. Vielleicht einfach mal wieder eine neue Marotte der Versicherer. Haben die bei mir bisher aber noch nicht probiert.

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 01.08.2017, 11:21
von Soenny
Ich hab das grad ständig, ich könnte .... :motz

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 01.08.2017, 11:23
von Anahid
Kann ich mir vorstellen. :?

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 01.08.2017, 22:48
von paralegal6
http://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im- ... nen-f57627
Ist aber von 2012
Gegenstandsidentität würde ich persönlich verneinen. Es ist zwar der gleiche Unfall aber alles verschiedene Schäden (A Armbruch, B Beinbruch). Sind ja schon einzelne Leute und keine Gesamtgläubiger
Soenny hattest du nicht das RVG Buch von Jungbauer? Bei meiner alten Ausgabe S. 657. Da steht drin, es kommt darauf an, welcher Auftrag dem RA erteilt wurde

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 02.08.2017, 08:11
von Soenny
Ich habe eine Akte angelegt für den Fahrer/Halter wg. Sachschaden und dessen Verletzungen und eine weitere Akte für die Ehefrau und zwei Kinder, die im Fahrzeug waren und auch verletzt wurden. Ich habe dann Akte 1 abgerechnet (Sachschaden und Schmerzensgeld addiert) und in Akte 2 habe ich auch alle Beträge die gezahlt wurden an SG addiert. Ich weiß nicht, was da jetzt verkehrt sein soll. Ich habe aber sowohl die LVM, als auch die VHV neuerdings, die da der Meinung sind, daß alles eine Sache wäre.

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 02.08.2017, 09:41
von Anahid
Alles eine Sache ist es definitiv nicht. Und die VHV kannst Du eh vergessen. Die hab ich jetzt schon 7 x wegen Sachverständigenkosten verklagt. Sie verlieren zwar jedes Mal, doch wenn der nächste Fall kommt, ziehen die wieder fleißig ab. Weise ich darauf hin, dass sie hier bereits mehrfach vor dem auch jetzt wieder zuständigen Gericht verloren haben und ich klage, wenn sie nicht bis zum ..... zahlen, dann bekomme ich die lapidare Antwort "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung". Die sind total belehrungsresistent.

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 02.08.2017, 09:44
von Soenny
Mich wundert es nur immer, wenn solche Sachen so urplötzlich wieder ein Problem sind. Genau das haben wir vor Jahren schon "durchgezogen" und dann war Ruhe, jetzt fangen die mit dem Kram wieder an. Letztes Jahr hatte ich auf einmal - ich meine es war die R+V-, daß die die USt. auf die Aktenversendung nicht zahlen wollten. Holen die dann immer die alten Seminarunterlagen wieder raus und verteilen die munter? :motz

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 02.08.2017, 09:49
von Anahid
Ich hab auch das Gefühl, dass die zwischendurch immer mal wieder probieren frühere von ihnen vertretene Rechtsauffassungen (die ja nicht durch Zeitablauf richtiger werden) einfach nochmal ins Rennen zu werfen. Das Problem ist, dass sie ja auch zum großen Teil Erfolg haben, weil es genug Anwälte gibt, die kleinere Beträge nicht gerichtlich durchsetzen, da Zeitaufwand durch das Honorar nicht gedeckt ist oder aber der Mandant keine Rechtsschutzversicherung besitzt und man ihn über das hohe Kostenrisiko bei Einreichung einer Klage über den niedrigen Betrag aufklären muss, woraufhin er lieber selbst den Rest zahlt, als das Risiko einzugehen, dass hier vielleicht doch mal ein Richter sitzt, der eine andere Auffassung vertritt. :?

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 02.08.2017, 10:01
von paralegal6
also ab November kenne ich es, dass sie den Betrag ins nächste Jahr schieben wollen, aber Juli ist dann doch etwas früh :wink1

Re: Abrechnung Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Unfall

Verfasst: 25.10.2017, 11:05
von Neffi
ich würde mich da gerne anhängen. Wenn die VHV die SMG-Ansprüche der Dritten ablehnt, verweist ihr dann aufs Urteil, welches in dem Thread verlinkt ist, und dann zahlt die VHV oder muss man klagen?

habe grade auch den Fall und würde gerne wissen, ob man mit einen "einfachen" Schreiben ans Geld kommt. Wenn man klagen muss, wird mein Anwalt wahrscheinlich das Klageverfahren nicht durchziehen wollen, weils ja Zeit kostet...