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Re: Abrechnung Strafanzeige
Verfasst: 08.04.2013, 16:26
von Sabbi
Du meinst einzig und allein die Nr. 4302? 4100 fällt nicht an!
Re: Abrechnung Strafanzeige
Verfasst: 08.04.2013, 16:44
von Adora Belle
Die Geschäftsgebühr 2300 fällt für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an. Wenn das gemeint ist. Eine weitere Gebühr für die Strafanzeige ist (nach hier wohl einhelliger Meinung) nicht angefallen, weil nicht beauftragt.
Re: Abrechnung Strafanzeige
Verfasst: 12.04.2013, 12:25
von Karin N.
Die Abrechnung war so richtig, vielen Dank für Eure Hilfe!