Worauf soll die Festsetzung denn beruhen? Siehe Anahid. Ich sehe keinen Ausspruch zu den Kosten des Nebenintervenienten.sansibar hat geschrieben: Da ihr aber nix gemacht habt (außer wahrscheinlich Schriftsätze zu bekommen, zu prüfen und weiterzuleiten ), würde ich versuchen, eine 1,1 Verfahrensgebühr festsetzen zu lassen.
Kosten der Streitverkündeten
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Das scheint ja auch streitig zu sein. Entweder man fordert eine separate Entscheidung hinsichtlich der NI-Kosten oder man macht sich die KGE zur unterstützten Partei zu eigen. Ich selbst plädiere für die erste Variante.
Nach dem Vortrag der Gegenseite hat der NI-Vertreter im Termin geschlafen - ich glaub´s nicht...
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