Kosten der Streitverkündeten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

23.07.2013, 21:26

sansibar hat geschrieben: Da ihr aber nix gemacht habt (außer wahrscheinlich Schriftsätze zu bekommen, zu prüfen und weiterzuleiten :wink: ), würde ich versuchen, eine 1,1 Verfahrensgebühr festsetzen zu lassen.
Worauf soll die Festsetzung denn beruhen? Siehe Anahid. Ich sehe keinen Ausspruch zu den Kosten des Nebenintervenienten.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#12

23.07.2013, 22:02

Das scheint ja auch streitig zu sein. Entweder man fordert eine separate Entscheidung hinsichtlich der NI-Kosten oder man macht sich die KGE zur unterstützten Partei zu eigen. Ich selbst plädiere für die erste Variante.

Nach dem Vortrag der Gegenseite hat der NI-Vertreter im Termin geschlafen :mrgreen: - ich glaub´s nicht...
:lolaway
~ Grüßle ~
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