Allgemeines zum Mahnverfahren / GG-VG-Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ciara
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#11

24.05.2007, 14:28

Diese Rundschreiben haben wir auch vor ein paar Tagen bekommen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
StineP

#12

24.05.2007, 14:38

Vom Amtsgericht Hamburg?
gkutes

#13

24.05.2007, 14:39

ein rundschreiben hat es bis hier auch noch nicht geschafft.
was muss man jetzt machen???
"Die Gerichte wollen jetzt den Minderungsbetrag (die GG die auf die VG angerechnet wird) eingetragen haben"

jetzt steh ich grad aufm schlauch.. :?: wo wird was eingetragen?
ute
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Ciara
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#14

24.05.2007, 14:39

Justizministerium Baden-Württemberg
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
StineP

#15

24.05.2007, 14:44

Na, dann wird es uns sicher auch noch erreichen.


Gkutes:

Du musst als sonstige Auslagen 0,65 VG MB, Minderungsbetrag nach 3305 VV eintragen.

Das muss von dir manuell eingetragen werden, weil sonst die volle 1,0 Gebühr vom Gericht festgesetzt wird - darf aber nicht, weil die Anrechnung erfolgen muss (die GG wird auf die VG des MB angerechnet, nämlich in Höhe von 0,65, so dass der Minderungsbetrag eben 0,65 beträgt. (ergo: es bleibt eine 0,35 Gebühr übrig, die das Gericht dann später festsetzt.)
gkutes

#16

24.05.2007, 14:49

also die verminderte MB-Gebühr, richtig?
das ist ja auch ein Witz! Naja-zum Glück muss ich nur 3 Mahnbescheide im Jahr machen :)
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Curry
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#17

24.05.2007, 14:50

Ja, genau so soll es gemacht werden, wie Stine es sagt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Curry
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#18

24.05.2007, 14:50

Nein, nicht die verminderte MB-Gebühr muss eingetragen werden, sondern das was angerechnet wird.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#19

24.05.2007, 14:54

Richtig. nicht die verminderte Gebühr (das wären ja 0,35), sondern der Minderungsbetrag (der Betrag, um den die Gebühr vermindert wird = also 0,65)
gkutes

#20

24.05.2007, 14:57

was ergibt denn das für einen sinn?
ich trage also ein, was von der MB-Gebühr abgezogen werden soll?
das erscheint mir wenig logisch - aber gut...
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