1,3 VG nach 3100 i.V.m 3401
0,65 GG
0,5 TG nach 3105 i.V.m. 3402 ?
Abrechnung Korrespondenzanwalt
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ja weil die anderen Gebühren ja der Terminsvertreter in Rechnung stellen muss richtig?!
Bin damit jetzt richtig durcheinander gekommen..uiiuuiii
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"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Richtig.....die 3401 und 3402 stellt Euer Terminsvertreter in Rechnung. Damit hast Du nix zu tun
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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hmm.. nochmal zu der oben genannten Sache, habe eine Abrechnung erstellt.
GG nach Nr. 2300
Auslagen
VG nach Nr. 3100
Anrechnung
0,5 TG nach Nr. 3105
Auslagen
daraufhin habe ich unsere außergerichtliche Rechnung im System angerechnet (46,41 €), worauf schon der GVZ uns schon eine Zahlung durch die Vollstreckung gutgeschrieben hat -> muss das eventuell raus und nicht an die RSV?
jetzt sagt Chef, dass es falsch ist und ich den Fehler finden muss.
GG nach Nr. 2300
Auslagen
VG nach Nr. 3100
Anrechnung
0,5 TG nach Nr. 3105
Auslagen
daraufhin habe ich unsere außergerichtliche Rechnung im System angerechnet (46,41 €), worauf schon der GVZ uns schon eine Zahlung durch die Vollstreckung gutgeschrieben hat -> muss das eventuell raus und nicht an die RSV?
jetzt sagt Chef, dass es falsch ist und ich den Fehler finden muss.
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
willst du die Vollstreckung auch noch berechnen?
was hast du denn vom GVZ bekommen? Was ist mit dem Geld passiert?
was hast du denn vom GVZ bekommen? Was ist mit dem Geld passiert?
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vom GVZ sind 265,43 € gekommen, was eigentlich als Fremdgeld rausging. Chef hat hier irgendwie komisch gebucht und hat die 46,41 € außergerichtlichen Kosten mit dem Geld des GVZ verbucht. Aber hat das nicht auch die RSV zu zahlen, da ich ja angerechnet habe?
Ich weiß jetzt ist der Sachverhalt mittlerweile total durcheinander. Ja die Vollstreckung müsste doch noch in meine RG. rein, hab ich total vergessen.
Ich weiß jetzt ist der Sachverhalt mittlerweile total durcheinander. Ja die Vollstreckung müsste doch noch in meine RG. rein, hab ich total vergessen.
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
ihr habt also 46,41 schon an Gebühren vom Gegner erhalten. Das müsste dann dementsprechend von der Honorarnote abgezogen werden, weil das der Mandant ja dann nicht mehr zahlen braucht.
So hast du es schon gemacht - also so habe ich es jetzt jedenfalls verstanden. Das ist mE also richtig und kein Fehler, so wie dein Chef meint.
So hast du es schon gemacht - also so habe ich es jetzt jedenfalls verstanden. Das ist mE also richtig und kein Fehler, so wie dein Chef meint.
wo nimmst du denn jetzt den Mahnbescheid her??
sorry, aber so wirr wie das ist, kann man dir wirklich nicht ordentlich helfen...
sorry, aber so wirr wie das ist, kann man dir wirklich nicht ordentlich helfen...