Abrechnung Korrespondenzanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
lisa1902
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#11

04.03.2013, 14:25

1,3 VG nach 3100 i.V.m 3401
0,65 GG
0,5 TG nach 3105 i.V.m. 3402 ?
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#12

04.03.2013, 15:41

Nein.....1,3 VG 3100 ./. 0,65 GG 2300 + 0,5 TG 3105
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#13

04.03.2013, 15:50

ja weil die anderen Gebühren ja der Terminsvertreter in Rechnung stellen muss richtig?!

Bin damit jetzt richtig durcheinander gekommen..uiiuuiii
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#14

04.03.2013, 16:28

Richtig.....die 3401 und 3402 stellt Euer Terminsvertreter in Rechnung. Damit hast Du nix zu tun :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#15

06.03.2013, 09:52

hmm.. nochmal zu der oben genannten Sache, habe eine Abrechnung erstellt.

GG nach Nr. 2300
Auslagen

VG nach Nr. 3100
Anrechnung
0,5 TG nach Nr. 3105
Auslagen

daraufhin habe ich unsere außergerichtliche Rechnung im System angerechnet (46,41 €), worauf schon der GVZ uns schon eine Zahlung durch die Vollstreckung gutgeschrieben hat -> muss das eventuell raus und nicht an die RSV?

jetzt sagt Chef, dass es falsch ist und ich den Fehler finden muss.
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#16

06.03.2013, 10:45

willst du die Vollstreckung auch noch berechnen?
was hast du denn vom GVZ bekommen? Was ist mit dem Geld passiert?
lisa1902
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#17

06.03.2013, 10:55

vom GVZ sind 265,43 € gekommen, was eigentlich als Fremdgeld rausging. Chef hat hier irgendwie komisch gebucht und hat die 46,41 € außergerichtlichen Kosten mit dem Geld des GVZ verbucht. Aber hat das nicht auch die RSV zu zahlen, da ich ja angerechnet habe?

Ich weiß jetzt ist der Sachverhalt mittlerweile total durcheinander. Ja die Vollstreckung müsste doch noch in meine RG. rein, hab ich total vergessen.
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#18

06.03.2013, 10:59

ihr habt also 46,41 schon an Gebühren vom Gegner erhalten. Das müsste dann dementsprechend von der Honorarnote abgezogen werden, weil das der Mandant ja dann nicht mehr zahlen braucht.
So hast du es schon gemacht - also so habe ich es jetzt jedenfalls verstanden. Das ist mE also richtig und kein Fehler, so wie dein Chef meint.
lisa1902
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#19

06.03.2013, 11:00

Also dann:

2300
Auslagen

3305
Auslagen

3100
Anrechnung
0,5 TG nach Nr. 3105
Auslagen

?
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#20

06.03.2013, 11:05

wo nimmst du denn jetzt den Mahnbescheid her??

sorry, aber so wirr wie das ist, kann man dir wirklich nicht ordentlich helfen...
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