Wie genau Klagantrag wegen Zinsen formulieren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jupp03/11

#11

19.02.2013, 22:01

tweetyS hat geschrieben:
Jupp03/11 hat geschrieben:Ich stelle mal die Frage der Verjährung in den Raum.
Darum darf sich dann der Schuldner kümmern. :pfeif
völlig richtig. Es ist ja nur ein Satz.
Der Gläubiger(-Vertreter) sollte sich Gedanken machen. :mrgreen:
advocat0812
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#12

20.02.2013, 09:42

...und den Mandanten über das Prozeßrisiko aufklären.
Naturini
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#13

22.02.2013, 13:44

Ja den Mdten haben wir aufgeklärt. Er weiß Bescheid wegen der Verjährung :-) Hab jetzt einen 2. Antrag wegen der Zinsen mit aufgenommen.

Vielen vielen Dank :-)
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