Begründung f. Beratungshilfegeb. Nr. 2603 VV RVG
Wir reichen den wichtigsten teil der Schreiben auch gleich mit ein. Das das nicht sein muss, wäre mir auch neu. Aber mal ehrlich, wegen ein paar Kopien oder einer anwaltlichen Versicherung mit dem AG zu diskutieren, wäre mir echt zu viel. Ich denke, da haben wir wichtigeres zu tun.
- Monte
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Schließe mich Steffen an!Habe zwar schon länger Feierabend, aber bei so nem schönen Wetter muss ich mir echt nicht den Kopf über so was zerbrechen, wenn es hier nur um die Frage geht, ob man es nciht begründet und warum (was übrigens ein Widerspruch in sich ist. Eine Begründung zu suchen, um eine vorausgegange Tätigkeit nicht begründen zu müssen!Schon mal drüber nachgedacht?)Zeitverschwendung.
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sorry, aber wenn ich das höre, dann krieg ich soooon Hals.. ich hab ja nix gegen Datenschutz, aber irgendwo hört der Spaß auf.. was soll denn dagegen sprechen, wenn das AG das Schreiben sieht nur um zu prüfen, ob tatsächlich ein Schreiben an Dritte ging??
PS: allerdings könnte man das Schreiben auch fälschen
PS: allerdings könnte man das Schreiben auch fälschen
Ja, das find ich jetzt auch irgendwie abstrus. Immer diese Datenschutznummer. Andererseits soll aber alles immer schön "Vater Staat" bezahlen.
Haben immer noch keinen Beweis dafür erhalten, wo genau hervor geht, dass das Gericht kein Recht hat, so n Schreiben zu erhalten und zu prüfen, ob die Kosten angemessen sind!?
Wär ja echt noch schöner. Könnt ja jeder behaupten, er hat keine Mittel, nen Prozess zu führen und brauch keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mehr abgeben.... Reicht, dass er das behauptet und an eides statt versichert oder wie?? Naja.
Wär ja echt noch schöner. Könnt ja jeder behaupten, er hat keine Mittel, nen Prozess zu führen und brauch keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mehr abgeben.... Reicht, dass er das behauptet und an eides statt versichert oder wie?? Naja.