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Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??
Verfasst: 28.01.2013, 16:41
von cadycat
ja gesamtschuldnerischer Anspruch von 200.000 €
Wird denn da was angerechnet ? Geschäftsgeb.? Nein oder?
Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??
Verfasst: 28.01.2013, 16:58
von JuPs
Eine Geschäftsgebühr kann m. E. durch eine KFA nicht festgesetzt werden.
Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??
Verfasst: 28.01.2013, 19:55
von tiko73
Da ihr Beklagte ward, gehe ich mal davon aus, dass ihr die GG nicht widerklagend geltend gemacht habt, so dass keine Anrechnung der GG erfolgen muss.