Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
cadycat
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#11

28.01.2013, 16:41

ja gesamtschuldnerischer Anspruch von 200.000 €

Wird denn da was angerechnet ? Geschäftsgeb.? Nein oder?
JuPs
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#12

28.01.2013, 16:58

Eine Geschäftsgebühr kann m. E. durch eine KFA nicht festgesetzt werden.
tiko73

#13

28.01.2013, 19:55

Da ihr Beklagte ward, gehe ich mal davon aus, dass ihr die GG nicht widerklagend geltend gemacht habt, so dass keine Anrechnung der GG erfolgen muss.
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