...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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cadycat
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#11
28.01.2013, 16:41
ja gesamtschuldnerischer Anspruch von 200.000 €
Wird denn da was angerechnet ? Geschäftsgeb.? Nein oder?
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JuPs
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#12
28.01.2013, 16:58
Eine Geschäftsgebühr kann m. E. durch eine KFA nicht festgesetzt werden.
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tiko73
#13
28.01.2013, 19:55
Da ihr Beklagte ward, gehe ich mal davon aus, dass ihr die GG nicht widerklagend geltend gemacht habt, so dass keine Anrechnung der GG erfolgen muss.