Seite 2 von 2

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 14.01.2013, 21:17
von Flottebiene1
um die 9.000 €

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 14.01.2013, 21:21
von Kanzleihund
Dem eröffneten Insolvenzverfahren geht das Eröffnungsverfahren voraus. Das dies gemeint ist, steht ausdrücklich in den Gebührentatbeständen.

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 14.01.2013, 21:23
von Flottebiene1
Danke

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 16.01.2013, 20:25
von tiko73
Flottebiene1 hat geschrieben:Danke für Ihre Antwort. Meine Kollegin meinte das müßte eventuell ein 0,5 Gebühr sein. Klar stimmt GW ist der Wert den wir als Forderung geltend machen. Wenn Sie jetzt genau den gleichen Fall hätten, also Mandant kommt in die Kanzlei, legt einen Ratenzahlungsplan von einer Schuldnerberatung vor, alle Gläubiger müssen zustimmen sonst wird Insolvenz beantragt, wir sollen nichts weiter machen als der Schuldnerberatung mitteilen, dass der Gläubiger mit der Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden ist. Was würden Sie ihm genau in Rechnung stellen? Nach welchen § ?Weil das Verfahren ja noch nicht eröffnet ist.
Nur so als Hinweis: Wir duzen uns hier alle :D
Wer siezt muss nen Euro in die Kaffeekasse packen ;-)

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 16.01.2013, 20:58
von Kanzleihund
tiko73 hat geschrieben:Wer siezt muss nen Euro in die Kaffeekasse packen ;-)
Kann aber auch direkt beim gesiezten User abgegeben werden :mrgreen:

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 16.01.2013, 21:14
von tiko73
Nee, nee, das ist für die Allgemeinheit und wenns irgendwann mal reicht, geht das gesamte Forum irgendwo in Deutschland zusammen auf nen Kaffee :mrgreen:

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 16.01.2013, 21:26
von Kanzleihund
Alternativ alles an mich, dafür lade ich dann das halbe Forum zum Kaffee ein :mrgreen: .

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 16.01.2013, 21:28
von tiko73
Ich stell mir grad vor, wie 15000 Re(No)Fas und Gleichgesinnte ein Cafe in Deutschland stürmen :lolaway

Re: Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso

Verfasst: 18.01.2013, 12:42
von strange
ich freu mich schon jetzt auf das Gesicht der Dame hinter der Theke wenn Kanzleihund "15000 Kaffee bitte" bestellt :huepf