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Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:10
von sunshine24
Unser Programm macht das in einer Art Tabelle ... da steht im Antrag links die PKH-Vergütung und rechts die normale Vergütung.
Wenn der Streitwert aber nur bis € 3.000,00 ist, brauchst du die "normale Vergütung" nicht mit geltend machen, weil da die Gebührenwerte gleich sind .

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:12
von Gruftie
Unser Programm macht das in einer Art Tabelle ... da steht im Antrag links die PKH-Vergütung und rechts die normale Vergütung.
Das macht unser Programm auch so...was habt Ihr für ein Programm?

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:31
von Linda 93
Haufe

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:36
von Gruftie
Haufe kenne ich leider gar nicht... :oops:

Gibt es denn bei Haufe auch so ein Kostenprogramm, mit dem Du Rechnungen und KfA's erstellen kannst? Dann hat das Programm auch bestimmt so einen PKH-Antrag mit Wahlanwaltsgebühren...schau mal morgen nach, wenn Du im Büro bist!!

Hast Du denn keine Kollegin, die Du notfalls fragen kannst?

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:38
von Linda 93
Ich schaue morgen mal nach. Und nein leider habe ich keine Kollegen, die ich fragen kann.

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:40
von Gruftie
Oh je...dann biste ja ganz alleine auf Dich gestellt... :roll:

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:40
von skugga
sunshine24 hat geschrieben:... zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Hauptbevollmächtigten
Ist so nicht mehr zulässig, sondern nur noch zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts ansässigen RA. Und da gibts dann sehr wohl auch dann Fahrtkosten, wenn der RA nicht im Bezirk ansässig ist - nur eben nicht vollständig.

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:41
von 13
skugga hat geschrieben:
sunshine24 hat geschrieben:... zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Hauptbevollmächtigten
Ist so nicht mehr zulässig, sondern nur noch zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts ansässigen RA. Und da gibts dann sehr wohl auch dann Fahrtkosten, wenn der RA nicht im Bezirk ansässig ist - nur eben nicht vollständig.
:zustimm

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:43
von Gruftie
Falls Du kein Formular hast, hier ist eines:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/p ... 0a_rvg.pdf" target="blank

Re: Prozesskostenhilfe

Verfasst: 25.11.2012, 21:48
von Linda 93
Vielen Dank;)