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Re: Terminsgebühr ohne Termin?

Verfasst: 30.10.2012, 11:54
von Adora Belle
Aber man kann doch nicht einfach ne TG abrechnen, weil man das so im Gefühl hat. Es gibt nun mal Voraussetzungen für eine fiktive TG, und wenn man die abrechnen will, sollte man auch wissen, warum man das für richtig hält.
RenoReh hat geschrieben:Es geht um ein Beschwerdeverfahren in einer Kindschaftssache...
In Kindschaftssachen gibt es überhaupt keine mündlichen Verhandlungen, sondern nur Erörterungstermine. Darum kann keine fiktive TG entstehen. Die TG entsteht nur, wenn tatsächlich ein Termin stattgefunden hat.

Re: Terminsgebühr ohne Termin?

Verfasst: 30.10.2012, 11:57
von RenoReh
Adora Belle hat geschrieben:Wie begründest Du denn, daß ohne stattgefundenen Termin eine TG angefallen ist? Und wie begründen die Chefs, daß keine TG angefallen ist?
Im RVG steht:

1,2 nach Nr. 3202 Terminsgebühr, soweit in Nummer 3205 nichts anderes bestimmt ist

(1) Die Anmerkung zu Nummer 3104 gilt entsprechend.

(2) Die Gebühr entsteht auch, wenn nach § 79a Abs. 2, §§ 90a, 94a FGO oder § 130a VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.


Ich hab gedacht, dass DAS zutrifft:

(2) Die Gebühr entsteht auch, ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.


Meine Chefs meinen aber, dass es nicht nach

§ 79a Abs. 2, §§ 90a, 94a FGO oder § 130a VwGO

ist, und es dann wohl keine Terminsgebühr gibt....


Und was sagt ihr....? :-|

Re: Terminsgebühr ohne Termin?

Verfasst: 30.10.2012, 12:05
von Adora Belle
Ich sag #11.

Re: Terminsgebühr ohne Termin?

Verfasst: 30.10.2012, 12:11
von RenoReh
Adora Belle hat geschrieben:Ich sag #11.
Ah, wir haben parallel geschrieben :D

:thx