Beratungshilfe abrechnen!!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunny
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#11

04.05.2007, 10:09

Nee, das kannte ich bislang noch nicht, da wir bei uns in der Kanzlei auch eigentlich nichts über Beratungshilfe machen (abgesehen von ein paar Ausnahmen). Aber man lernt ja bekanntlich nie aus. ;-)
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Gast

#12

14.05.2007, 18:33

Hallo Ihr ;-),
ich hätte folgende Frage, weil ich Euren Schriftwechsel mit Interesse gelesen habe. Wir haben eine Mandantin, die mit Beratungshilfeschein kam und einen Lohnforderung gegen Ihre Chefin hatte, nach einer schriftlichen Aufforderung und einem Telefonat mit meinem Chef hat die Arbeitgeberin den Lohn gezahlt.
1. Entspricht dies einer Erledigung, oder fällt hier nur die normale Geschäftsgebühr an? (ich bin Quereinsteigerin und darum fehlt mir so manches Grundwissen noch).
2. Entsteht die Erledigungsgebühr eigentlich nicht nur, wenn sie in einem Verwaltungsakt vorkommt?
3. Wenn die Geschäftsgebühr vom Gegner gezahlt wurde, wie wird sie auf die Beratungshilfe angerechnet?
Das ist sicher ein bisschen viel, aber ich wäre Euch für jeden guten Rat sehr dankbar.
:wink:
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Sandra S.
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#13

14.05.2007, 19:23

Plattata hat geschrieben:
1. Entspricht dies einer Erledigung, oder fällt hier nur die normale Geschäftsgebühr an? (ich bin Quereinsteigerin und darum fehlt mir so manches Grundwissen noch).
Dafür fällt meiner Meinung nach nur eine Geschäftsgebühr an. Eine Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr kannst du dafür nicht abrechnen, da die Forderung ja nur auftragsgemäß durchgesetzt wurde. Eine Einigung gab es ja nicht.

Plattata hat geschrieben: 2. Entsteht die Erledigungsgebühr eigentlich nicht nur, wenn sie in einem Verwaltungsakt vorkommt?
Ja, die Erledigungsgebühr gibts nur im Verwaltungsverfahren. Sonst gibts die Einigungsgebühr.

Plattata hat geschrieben: 3. Wenn die Geschäftsgebühr vom Gegner gezahlt wurde, wie wird sie auf die Beratungshilfe angerechnet?
Wenn ihr die Beratungshilfe schon abgerechnet und Geld aus der Staatskasse erhalten habt, würde ich sagen, muss das dann zurückgezahlt werden (die Geschäftsgebühr ist ja in den meisten Fällen höher als die Beratungshilfevergütung; sonst würdet ihr ja an der Beratungshilfe noch verdienen).

Falls die Geschäfsgebühr, die ihr vom Gegner erhalten habt, doch geringer ist als die Beratungshilfevergütung, würde ich die erhaltenen Zahlungen der Gegenseite in der Beratungshilfeabrechnung abziehen.
Liebe Grüße
von Sandra
Manu_75

#14

14.05.2007, 19:33

:good Dem würd ich nichts hinzufügen.
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Pepsi
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#15

14.05.2007, 19:41

:zustimm

PS: soweit ich weiß gibts bei RA Micro nur das Abrechnungsformular, nicht aber die Beantragung (persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse)
Gast

#16

14.05.2007, 20:07

Liebe Sandra,
hab ganz herzlichen Dank für Deine prompte Antwort, das hilft mir auf jeden Fall, danke :D
und nun Euch allen einen schönen Feierabend, den hab ich jetzt auch !!!
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#17

14.06.2007, 11:57

Eine Frage:
Mein Chef hat vergessen, einer Mandantin € 10 abzuknöpfen.
Jetzt will ich ihr eine REchnung schreiben.

Postentgelte kommen nicht dazu, das ist klar, aber wie mache ich das mit der USt. Mir dünkt, dass keine anfällt, aber ich weiss es nicht genau und finde im Moment auch keine Rechtsgrundlage dazu.

Weiss es jemand?
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Curry
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#18

14.06.2007, 12:02

Du nimmst 8,40 € netto und 1,60 € MwSt., das sind dann die 10,00 €.

Im Übrigen musst du ja immer eine Abrechnung über die 10,00 € machen!
Curry

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#19

14.06.2007, 12:10

Danke nancy.

Meistens geben die mir das bar, später buche ich das auch immer inklusive MwSt.

Ich war jetzt nur etwas verwirrt, weil eine Re habe ich noch nie diesbzgl. geschrieben.

Alles klar, Danke!!!!!!!!!!!!!!!
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Curry
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#20

14.06.2007, 12:14

Ach so, na dann ist ja gut.
Curry

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