Klage=>Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Coco Lores
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#11

14.08.2012, 09:25

Termin muss ja auf jeden Fall gewesen sein wenn das gerichtlich protokolliert wurde!

Ich hab das hier auch mal durchgerechnet und versucht, da ich auch nicht so versiert bin was Abrechnungen angeht. Hab mich erstmal für ein Seminar bei der RA Kammer angemeldet und hoffe, dass die dort Licht ins Dunkel bringen ;)

Bin mal gespannt, was hier hinterher rauskommt und ob das ansatzweise mit meiner Überlegung übereinstimmt
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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sunshine24
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#12

14.08.2012, 09:26

Die Terminsgebühr kann auch ohne gerichtlichen Termin entstehen :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Coco Lores
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#13

14.08.2012, 09:30

Hab das wegen der Terminsgebühr auch nochmal nachgelesen, aber ich hab das so verstanden, dass das vorher beantragt werden muss also in der Klage schon drinstehen muss oder nicht? Und wenn das nicht beantragt war und trotzdem ein Vergleich ohne Termin stattgefunden hat dann würde die TG nicht anfallen oder?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Dani91

#14

14.08.2012, 09:30

Dann würde die Abrechnung wie folgt aussehen:

1,3 VG Nr. 3100 aus 10.000,00 €
0,8 VG Nr. 3101 aus 7.500,00 €
gepr. § 15 Abs. 3 RVG
1,3 VG aus 17.500,00 €

1,0 EG Nr. 1003 aus 10.000,00 €
1,5 EG Nr. 1000 aus 7.500,00 €
gepr. § 15 Abs. 3 RVG
1,5 EG aus 17.500,00 €

PTE Nr. 7002
19 % USt. Nr. 7008 :?:
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#15

14.08.2012, 09:34

1,3 VG Nr. 3100 aus 10.000,00 €
0,8 VG Nr. 3101 aus 7.500,00 €
gepr. § 15 Abs. 3 RVG
1,3 VG aus 17.500,00 €
Du meinst wohl eine 1,2 TG oder? ;)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#16

14.08.2012, 09:35

Coco Lores hat geschrieben:Hab das wegen der Terminsgebühr auch nochmal nachgelesen, aber ich hab das so verstanden, dass das vorher beantragt werden muss also in der Klage schon drinstehen muss oder nicht? Und wenn das nicht beantragt war und trotzdem ein Vergleich ohne Termin stattgefunden hat dann würde die TG nicht anfallen oder?
Ich versteh jetzt nicht, was du meinst. Also in der Klage muss nix beantragt werden. Wir ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen, beantragt man bei Gericht die Feststellung des Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
gkutes

#17

14.08.2012, 09:35

nee - das ist der Maximalwert, der da steht. Passt also.
die TG haste aber noch vergessen, Dani. Ansonsten passts
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#18

14.08.2012, 09:36

nephele hat geschrieben:
1,3 VG Nr. 3100 aus 10.000,00 €
0,8 VG Nr. 3101 aus 7.500,00 €
gepr. § 15 Abs. 3 RVG
1,3 VG aus 17.500,00 €
Du meinst wohl eine 1,2 TG oder? ;)
Hab ich auch erst gedacht, aber das gehört noch in die Zeile mit der Prüfung :wink:

Die Terminsgebühr wurde gar nicht mit aufgelistet, die müsste da noch rein.
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#19

14.08.2012, 09:36

Ich hätte das dann jetzt auch so abgerechnet! Ich muss echt dringend zu diesem Seminar! Ich komm mir richtig dumm vor, dabei hatte ich in der Schule damals keine Probleme. Da lernt man solche Fälle aber auch nicht wirklich und wenn man sowas nie in der Praxis gemacht hat, dann kann man das auch nicht lernen :(
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nephele
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#20

14.08.2012, 09:38

Hab ich auch erst gedacht, aber das gehört noch in die Zeile mit der Prüfung
Achso, macht Sinn :mrgreen:
Da lernt man solche Fälle aber auch nicht wirklich
Wir haben solche Fälle rauf und runter gerechnet. Ist die beliebteste Aufgabe in der Abschlussprüfung.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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