Ich würde genau so, wie ich geschrieben habe, die VErteilung vornehmen. Euch fehlen noch die Fahrtauslagen und das Abwesenheitsgeld, die ja vom MAndant zu tragen wären. Da du jetzt eine Verrechnung gem. Quotenvorrecht vornehmen kannst, würde ich das dann in Abzug bringen sowie die 150 Euro SB an den Mdt. auskehren. Rest erhält dann die Rechtsschutz.
Ach ja und damit du noch was dazu lernst: Mir ist aufgefallen, dass du bei der Abrechnung zuerst die Anrechnung machst und danach wohl erst die AUslagen berechnest. Die Auslagen würdest du aus der vollen Gebühr erhalten. Das sind jetzt in deinem vorliegenden FAll nur 2,00 Euro, aber damit du das für die Zukunft weißt.
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