Mehrvergleich mit anderweitig anhängigen Ansprüchen!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Svala
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#11

28.06.2012, 08:20

Sorry, da habe ich mich etwas ungenau ausgedrückt.

Das Gericht schreibt, dass die Termins- und die Einigungsgebühren jeweils aus den Einzelwerten berechnet werden sollen (also in allen drei Verfahren jeweils 1,2 3104 und 1,0 1003) und nicht wie in spitzis Berechnungsbeispiel in dem einen Verfahren aus den addierten Streitwerten...
Svala
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#12

28.06.2012, 08:42

P.S. Es steht auch im Vergleich, dass mit Zustandekommen des Vergleiches alles drei Verfahren beendet sind...
spitzi192
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#13

28.06.2012, 09:24

Du sollst also alle Verfahren einzeln abrechnen, jedes für sich selbst?? Das wäre ja dann nicht richtig. Gibt das denn mehr Geld? :mrgreen:

Einfach mal den Rechtspfleger anrufen und fragen, wieso weshalb warum??
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#14

28.06.2012, 09:33

Genau.. Jedes Verfahren einzeln nach dem jeweiligen Streitwert...

Ich habe auch den Rechtspfleger schon angerufen und nachgefragt. Er sagt das sei eben so, weil die Verfahren nicht verbunden wurden...?? Die Erklärung leuchtet mir zwar nicht ein, aber ich werde mich nicht weiter dagegen wehren, denn ja: Es gibt so mehr Geld... :pfeif

Ich möchte zwar grundsätzlich richtig abrechnen und nicht danach, wie ich mehr Geld bekomme, aber ich denke, ich habe jetzt alles getan...
spitzi192
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#15

28.06.2012, 09:52

Also eine Verbindung der Verfahren ist definitiv nicht erforderlich, lediglich der Abschluss mehrerer Verfahren durch einen Vergleich. Aber, wenn die das jetzt so wollen... Du würdest sonst nur gegen den falschen KFB sof. Beschwerde einlegen können und dann die Rechtsmittelinstanz entscheiden lassen, aber wofür? Nur damit es richtig ist, aber weniger Geld gibt? Einfach machen... :roll:
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#16

28.06.2012, 10:10

So sehe ich es auch...

Wenn sie es unbedingt soooo wollen... :shock:
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