lol....... nee, ich hab nur sehr gut aufgepasst bei meiner RVG-Lehrerin. Die hat uns das damals richtig reingeprügelt.. hat aber gewirkt.... =)
Sie meinte übrigens, dass man grundsätzlich bei Satzrahmengebühren pro "Schwierigkeitsstufe" um 0,2 erhöhen sollte..... Also würde ich hier potentiell zu ner Ehöhung von 15 € über der Mittelgebühr (81,00 €) tendieren..... Vielleicht sogar noch etwas mehr....... 96,00 € ist nicht besonders viel
Strafsache - Beratung oder 41xx-Gebühren ?
Für was entscheidest du dich denn nun, wenn ich fragen darf?? Tendierst du nach unseren AUsführungen zur Grundgebühr?
Unser RA hat die Sache mittlerweile gänzlich unkonventionell "gelöst", mehr kann ich dazu nicht sagen
Die Gründe für Var. 2 hören sich durchaus gut an, aber trotzdem bin ich noch nicht ganz von Idee 1 weg. Spielt ja jetzt aber eh keine Rolle mehr
Die Gründe für Var. 2 hören sich durchaus gut an, aber trotzdem bin ich noch nicht ganz von Idee 1 weg. Spielt ja jetzt aber eh keine Rolle mehr
Stimmt, aber gut, dass wir das mal angesprochen haben.....
Unkonventionell..... Hm, da kann ich mir durchaus was vorstellen
Lieben Gruß
Stine
Unkonventionell..... Hm, da kann ich mir durchaus was vorstellen
Lieben Gruß
Stine