Strafsache - Beratung oder 41xx-Gebühren ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#11

24.04.2007, 12:24

lol....... nee, ich hab nur sehr gut aufgepasst bei meiner RVG-Lehrerin. Die hat uns das damals richtig reingeprügelt.. hat aber gewirkt.... =)

Sie meinte übrigens, dass man grundsätzlich bei Satzrahmengebühren pro "Schwierigkeitsstufe" um 0,2 erhöhen sollte..... Also würde ich hier potentiell zu ner Ehöhung von 15 € über der Mittelgebühr (81,00 €) tendieren..... Vielleicht sogar noch etwas mehr....... 96,00 € ist nicht besonders viel
Andreas

#12

24.04.2007, 13:19

:thx für die Antworten !
StineP

#13

24.04.2007, 13:23

Für was entscheidest du dich denn nun, wenn ich fragen darf?? Tendierst du nach unseren AUsführungen zur Grundgebühr?
Andreas

#14

24.04.2007, 13:38

Unser RA hat die Sache mittlerweile gänzlich unkonventionell "gelöst", mehr kann ich dazu nicht sagen :wink:

Die Gründe für Var. 2 hören sich durchaus gut an, aber trotzdem bin ich noch nicht ganz von Idee 1 weg. Spielt ja jetzt aber eh keine Rolle mehr :wink:
StineP

#15

24.04.2007, 13:40

Stimmt, aber gut, dass wir das mal angesprochen haben.....

Unkonventionell..... Hm, da kann ich mir durchaus was vorstellen ;)

Lieben Gruß

Stine
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