Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Andreas

#11

23.04.2007, 13:21

@13:
Prima, danke für diesen Hinweis !

:thx
mellimaus
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#12

23.04.2007, 13:26

wo find ich denn das Urteil. Bin ich heut zu blind? :oops:
StineP

#13

23.04.2007, 13:27

Das hier!?:
Der BGH hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - die bisherige Anrechnungs- und Festsetzungspraxis verworfen!

Demnach wird, soweit Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr zum selben Gegenstand anfallen, nicht die Geschäftsgebühr durch Anrechnung verringert, sondern die zur Festsetzung angemeldete Verfahrensgebühr.
Die Geschäftsgebühr ist in voller Höhe gerichtlich geltend zu machen!
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Curry
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#14

23.04.2007, 13:28

www.bundesgerichtshof.de

Dort kannst du sämtliche Entscheidungen ausdrucken.
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#15

23.04.2007, 13:58

hallo,
könnte mir jemand ein beispiel geben, wie ich anzurechnen habe, so ganz normal außergerichtlich und dann gerichtliches verfahren? kann mir nicht vorstellen wie das auszusehen hat. Das wäre super!
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StineP

#16

23.04.2007, 14:00

Na, ganz easy....... Du klagst die volle GG ein.......

Dafür darfst du aber im KFA nur die verminderte VG ansetzen.......
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#17

23.04.2007, 14:02

Ja, sehe ich auch so!
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#18

23.04.2007, 14:20

also zb
1,3 GG
PUT
Mwst einklage

dann würde ich normalerwise
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
PuT
Mwst abrechnen
und jetzt rechne ich
0,65 VG
1,2 TG
Put
Mwst ab. Richtig?
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#19

23.04.2007, 14:22

Ich würde im KfA dann schreiben

1,3 Verfahrensgebühr
./. 0,65 Geschäftsgebühr
1,2 TG
Entgelte MwSt.

Aber ansonsten richtig.
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#20

23.04.2007, 14:24

Also doch so wie immer? HÄ, stehe auf dem Schlauch, kann mich mal jemand runterschubsen?
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
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