Terminsgebühr bei VU im schriftlichen Verfahren gem. § 495 a

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Pilgrim

#12

30.03.2012, 10:50

@gkutes: Den haben wir in unserer kleinen Kanzlei leider nicht :( .
Sonea

#13

30.03.2012, 10:54

:shock: Dann man schnell besorgen. Das Standardwerk für's RVG (neben Bischof/Jungbauer) - nicht wegzudenken. :shock:
(Gibt es in manchen guten Buchhandlungen auch in Altauflage zu günstigerem Preis ... hätte hier auch eine 16. Auflage, die ich evtl. abgeben könnte ... wenn neues Futter da ist.)
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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#14

30.03.2012, 17:37

Das mag im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> so drin stehen, ist jedoch tatsächlich völlig praxisfremd. Entweder gibt es ein VU (0,5 TG) oder ein Urteil nach § 495a ZPO (1,2 TG).
Ich habe bislang noch nicht gesehen, dass ein § 495a ZPO-Urteil als VU bezeichnet wird. Das ist auch eher verwirrend und gebührendrechtlich widerspricht es sich. Das sollte ausgerechnet der Kommentar eigentlich auch wissen. :roll:
~ Grüßle ~
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