Gebühren bei Teilanerkenntnis

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#11

19.08.2016, 10:36

Anahid hat geschrieben:Auf Anhieb würde ich jetzt sagen, dass dadurch kein Unterschied in den Gebühren besteht. In beiden Fällen fällt eine TG nach den vollen Streitwert an und die GK reduzieren sich in beiden Fällen nicht, wie DKB schreibt.
:zustimm
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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