Werd ich tun.
Bei der Kanzlei geht es um eine Partnerschaft mit vielen angestellten RAe, davon einige in Berlin sitzend.
Bis dahin...LG
Kläger - Leipzig Beklagte und Gericht - Berlin! Reisekosten?
supi, lämmchen - vorhin dacht ich, es wäre wirklich was großes an mir vorbeigegangen. Hatte die Entscheidung dann aber nicht näher angeschaut
ich seh das auch so wie #13 und #14 -- sonst könnten ja grosse kanzleien mit sitzen an allen wichtigen gerichten - auweia, heißt das alle andern sind unwichtig? nein, aber durch konzentration im wirtschaftsrecht nur weniger wichtig - nie reisekosten abrechnen und alle RAe müssten alle fälle kennen. nicht möglich!
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Nun lasst euch nicht gleich ins Bockshorn jagen. Ich habe die obige Entscheidung reingestellt, weil sie den Vorstellungen des TE argumentativ entgegen kommt.
Zu der aufgeflammten Diskussion um die so genannte überörtliche Sozietät, bei der auch Anwälte am Gerichtsort tätig sind:
Dazu sind mir 2 gegenläufige Entscheidungen bekannt. Das OLG München lehnt eine Erstattung der Kosten des von auswärts anreisenden RA der überörtlichen Sozietät ab, der BGH sagt in einer danach gefällten Entscheidung, dass auch unter der genannten Konstellation die Kosten des von auswärts anreisenden RA erstattungsfähig sind. Also sucht euch was aus, je nachdem, auf welcher Seite ihr seid...
Zu der aufgeflammten Diskussion um die so genannte überörtliche Sozietät, bei der auch Anwälte am Gerichtsort tätig sind:
Dazu sind mir 2 gegenläufige Entscheidungen bekannt. Das OLG München lehnt eine Erstattung der Kosten des von auswärts anreisenden RA der überörtlichen Sozietät ab, der BGH sagt in einer danach gefällten Entscheidung, dass auch unter der genannten Konstellation die Kosten des von auswärts anreisenden RA erstattungsfähig sind. Also sucht euch was aus, je nachdem, auf welcher Seite ihr seid...
~ Grüßle ~
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ist die BGH-entscheidung denn auf die des OLG MUC bezogen oder stehen die beiden nebeneinander?
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Nebeneinander...
Müchen ist aus 2002, BGH aus 2008. Ich habe allerdings die Begründung des BGH nicht in meiner Datei, ob dort eventuell etwas zu München gesagt wurde. Das sollte in juris zu ermitteln sein. Aus dem LS ergibt sich jedenfalls nichts.
Müchen ist aus 2002, BGH aus 2008. Ich habe allerdings die Begründung des BGH nicht in meiner Datei, ob dort eventuell etwas zu München gesagt wurde. Das sollte in juris zu ermitteln sein. Aus dem LS ergibt sich jedenfalls nichts.
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hast du das BGH-Az? ne 2008er Entscheidung sollte unter bundesgerichtshof.de abzurufen sein...
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- icerose
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Da hab ich ja was angefangen
Zu den Aktenzeichen: OLG München, Beschluss vom 14.01.2009 11 W 2833/08
da gibt´s ne ganze Menge: VHG Mannheim, Beschluss vom 17.03.2009 3 S 1592/08
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 VI ZB 42/10 und und und...
Zu den Aktenzeichen: OLG München, Beschluss vom 14.01.2009 11 W 2833/08
da gibt´s ne ganze Menge: VHG Mannheim, Beschluss vom 17.03.2009 3 S 1592/08
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 VI ZB 42/10 und und und...
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück