Re: Abrechnung Unterhalt in einer Verfahrenspfleschaft
Verfasst: 07.11.2011, 15:18
Als Verfahrenspfleger rechnest Du nach Stunden ab. Wir machen das immer nach Minuten und legen nen Zeitnachweis dran, welche Minuten entstanden sind. Pro Minute erhaltet Ihr dann 0,55 € gem. § 1 BvormVG + tatsächlich entstandene Auslagen und Mehrwertsteuer