Die Verfahrensgebühr; ein Mysterium

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#11

27.09.2011, 08:43

Ähm Sam???? ich habe oben eine Entscheidung zitiert und in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde die VG GEKÜRZT !!! Schau dir die Entscheidung an wenn es dich interessiert.....
Sam29

#12

27.09.2011, 08:51

Ach so, ich dachte der erste Satz bezieht sich auf den Eingangsthread.
Ich habe mich schon gewundert, dass man es so falsch versteht :mrgreen:
Katharina28
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#13

27.09.2011, 17:41

Immi, :thx für die Entscheidung. Hab die Erinnerung ja schon raus und mit allem kommentiert, was ich so auf die Schnelle und in Rage ergattern konnte. Und das fand ich schon gut. Aber Deine Entscheidung werde ich mir dann für den goldenen "Stoß" aufheben...;)

Ich halte Euch auf dem Laufenden...
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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Sam29

#14

27.09.2011, 19:45

Wenn Du dazu überhaupt noch Gelegenheit bekommst. So etwas führt man lieber gleich mit auf, da der ablehnende Beschluss schneller da sein kann, als Du gucken kannst.
Muta
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#15

28.09.2011, 14:26

Also, ich schalte mich mit meinem gesunden Halbwissen mal ein: Ich würde gar nicht auf die Frage eingehen, wann und ob die Verfahrensgebühr entstanden ist, sondern den Zeitpunkt der Pkh-Bewilligung selbst angreifen. Wenn Ihr mit der Einreichung der Klage den Pkh-Antrag gestellt habt, ist dieser Zeitpunkt bindend. Wann ihr die erforderlichen Unterlagen einreicht, ist nicht entscheidend, es sei denn, das Gericht fordert Euch im Laufe des Verfahrens unter Fristsetzung auf, die Unterlagen reinzureichen und Ihr kommt damit nicht rüber. Dann könnte evtl. ein PKH-abweisender Beschluss ergehen und selbst der ist noch angreifbar. So läuft das jedenfalls bei uns im schönen Niedersachsen.
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Adora Belle
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#16

28.09.2011, 14:34

Hm. Im schönen Berlin läuft es so, daß ab Antragstellung bewilligt wird. Aber Antragstellung bedeutet, daß der Antrag entscheidungsreif sein muß, also auch die Unterlagen vorliegen. Durch einen PKH-Antrag ohne Belege kann man sich jedenfalls keine frühen Antragszeitpunkt sichern.
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