Seite 2 von 4

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 15:40
von Liesel
Nun seid doch nicht so streng. :wink: Kann ja auch sein, daß ZVAnfänger noch Azubi ist. Dem Profil läßt sich das ja leider nicht entnehmen. Und auf dem Schlauch stehen wir doch alle mal. 8)

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 15:47
von charly03
Liesel hat geschrieben:Nun seid doch nicht so streng. :wink: Kann ja auch sein, daß ZVAnfänger noch Azubi ist. Dem Profil läßt sich das ja leider nicht entnehmen. Und auf dem Schlauch stehen wir doch alle mal. 8)
:zustimm :good

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 15:52
von SonicEvil
Hmmm... wenn sie seit September 2009 hier dabei ist, und zu diesem Zeitpunkt die Lehre begonnen hat, kommt sie jetzt wohl ins dritte Lehrjahr...

Vielleicht hat sie auch jetzt erst die Lehre angefangen, weiß aber schon seit zwei Jahren, dass sie ReFa werden will und hat sich deshalb schon 2009 hier angemeldet...

Kann alles möglich sein...
Ich tippe eher auf mal kurz aufm schlauch gestanden...

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 16:04
von ZVAnfänger
Nun ich bin da ganz frei und ehrlich:

Sie ist ein ER. Er ist Referendar und hat grad das zweite Examen geschrieben. Er hat Schwerpunkt Strafrecht, auch im Büro und die Theorie vom FA Strafrecht in der Prüfung.
Daher, dass wisst ihr sicher, ist uns Kostenrecht nie richtig beigebracht worden und meist nicht im Details. Deswegen brauchen Juristen Ihre ReFas und Renos. Ich rechne meist die Strafsachen ab, da ist es etwas anders.
Und ich geb zu, hier steht auch nen RVG Kommentar, der lag aber grad vorn bei der ReFA. Sorry also für die vorschnelle Frage....

Und ohne ausfällig werden zu wollen, aber -ich werfe unseren Kanzleileuten ohne Jurastudium oder Referendariat auch nicht vor, dass irgendeine -für mich billige Frage- weh tut, weil Sie offensichtlich ist. Jeder hat sein Spezailgebiet. Ich zähle mich zu den Leuten, die wirklich mit den Kanzleirenos auf einer Blicklinie arbeitet, nicht nur, weil ich die nett find, sondern weil wir uns gegenseitig brauchen und ich die Ausbildung, die sie hatten, bzgl. Kosten und ZV wirklich schätze und ganz ehrlich sage: Sorry, hatten wir nicht.

Ich sass halt grad an dem Fall und habe darüber gerätselt und hier schnell nachgefragt.

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 16:12
von SonicEvil
ok, wir sind hier ja nicht nachtragend...

Eventuell mal drüber nachdenken das Profil zu ergänzen... Dann wird es jedem hier klar wenn eine solche Frage aufgeworfen wird...

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 16:14
von ZVAnfänger
:D na dann passts ja.
Vielleicht schau ich demnächst erstmal selbst ins VV, dann könnte einem nen licht aufgehen....

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 16:14
von petzilein
Hallöche ZV-Anfänger, dass finde ich ja mal toll, dass du dich hier so ehrlich geäussert hast.... und ich entschuldige mich auch für mein "geschockt" sein.... aber das war ehrlich gesagt mein erster Eindruck über diese Frage.... ich bin schon einige Jahrzehnte ReFa und glaub mir, ich hab schon einiges in diesem Job erlebt und auch einige "dumme" Fragen (entschuldige das dumm) über mich ergehen lassen, aber manchmal kann ich einfach nur den Kopf schütteln......

a b e r in deinem Fall nehme ich natürlich mein geschockt sein unverzüglich und auf der Stelle wieder zurück....

Ich hoffe, du kannst mir verzeihen :wink:

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 16:16
von ZVAnfänger
Klar kein Thema.
Wir sind halt manchmal bequem und fragen die "Damen" die es besser können.
Trotzdem Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 17:21
von 13
@ Petzilein:

Trotzdem kann ich mir folgende Bemerkung nicht verkneifen:

Hier wird immer wieder betont, dass es keine dummen Fragen, sondern allenfalls dumme Antworten gibt. Ich hoffe, Du kannst mir auch verzeihen, aber Deine Erwiderung weiter oben war so eine dumme Antwort. Wenn jemand eine einfache Frage stellt, die er im Moment nicht selbst beantworten kann, dann gibt man eine sachliche Antwort oder gar keine. Sich zu erdreisten, die Frage eines Mitusers im öffentlichen Forum abzuqualifizieren ist eine Frechheit! :evil:
Wie war das: Vor dem Reden den Denkapparat einschalten!

Re: Wieviele Termine deckt die Terminsgebühr, Zivilverfahren

Verfasst: 02.09.2011, 18:57
von Soenny
13 hat geschrieben:@ Petzilein:

Trotzdem kann ich mir folgende Bemerkung nicht verkneifen:

Hier wird immer wieder betont, dass es keine dummen Fragen, sondern allenfalls dumme Antworten gibt. Ich hoffe, Du kannst mir auch verzeihen, aber Deine Erwiderung weiter oben war so eine dumme Antwort. Wenn jemand eine einfache Frage stellt, die er im Moment nicht selbst beantworten kann, dann gibt man eine sachliche Antwort oder gar keine. Sich zu erdreisten, die Frage eines Mitusers im öffentlichen Forum abzuqualifizieren ist eine Frechheit! :evil:
Wie war das: Vor dem Reden den Denkapparat einschalten!
:good

;)